Hallo,
ein Finanzamt in Deutschland erkennt die Steuerbescheinigung einer ausländischen Bank nicht an. Was kann dagegen getan werden?
Danke! joel
Servus,
was bedeutet konkret „erkennt nicht an“?
Kann es sein, dass ein deutscher Steuerpflichtiger hier von einem deutschen Finanzamt Geld haben möchte, das ihm eine ausländische Finanzbehörde auf Antrag erstatten würde?
Welches andere Land ist im Spiel, und was genau soll die ausländische Steuerbescheinigung beim deutschen FA bewirken?
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
Servus,
was bedeutet konkret „erkennt nicht an“? Die Steuerbescheinigung entspricht wohl nicht dem deutschen Vordruck für Steuerbescheinigungen der Bank. Was genau fehlt oder falsch ist, weiss der Steuerpflichtige nicht.
Kann es sein, dass ein deutscher Steuerpflichtiger hier von
einem deutschen Finanzamt Geld haben möchte, das ihm eine
ausländische Finanzbehörde auf Antrag erstatten würde?
Es geht um bereits einbehaltene Kapitalertragsteuern einer österreichischen Bank, die aufgrund der nichtanerkennung der Steuerbescheidung der Bank in Deutschland nochmals bezahlt wurden.
Welches andere Land ist im Spiel, und was genau soll die
ausländische Steuerbescheinigung beim deutschen FA bewirken?
Es geht um Österreich. Der Steuerpflichtige möchte die doppelt bezahlten Kapitalertragsteuern zurück.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
Es geht um Österreich. Der Steuerpflichtige möchte die doppelt
bezahlten Kapitalertragsteuern zurück.
wenn die in A einbehaltene Quellensteuer die im DBA Österreich maximal vorgesehenen 15% nicht übersteigt, gibts da nichts zurück: Das kommt nicht davon, dass das deutsche FA die österreichische Steuerbescheinigung nicht anerkennt, sondern davon, dass Österreich gem. DBA diese Quellensteuer erheben darf, ohne dass das eine Auswirkung auf die deutsche ESt hätte.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Danke für Deine Antwort. Hm, das hätte die Bank dem Kunden auch mitteilen können/müssen, dass dann die KapErSt doppelt anfallen.
Tja, da gibt es wohl dann nur eines, das Konto in Ö kündigen und eine andere Bank im Inland suchen. Schade, denn die Beratung und Konditionen in Ö sind einfach gut!
… und was ist hiermit ?
Wo können OFD-Verfügungen vollständig gelsen werden?
Was sogar viele Finanzbeamte nicht wissen: Sie wollen ausländische Quellensteuern anrechnen und legen hierfür die Bankabrechnungen Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Was passiert? Die meisten Finanzbeamten werden, weil sie es nicht anders gelernt haben, postwendend eine Steuerbescheinigung von Ihnen verlangen. Ersparen Sie sich die Reklamation beim Kundenberater Ihrer Bank. Denn Sie benötigen überhaupt keine Steuerbescheinigung. Gemäß einer Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt (Aktenzeichen S 2293 A - 79 - StII 2a vom 17.2.1997) müssen die Finanzbeamten die Abrechnungen und Erträgnisaufstellungen der Banken als Nachweis über die gezahlte ausländische Quellensteuer anerkennen. Weisen Sie Ihr Finanzamt darauf hin.