FA Fragenbogen Gründungsjahr

Hallo Nutzer,

ich habe eine Frage bezüglich des Finanzamt Fragebogens bei einer Unternehmensgründung.

Im Gesellschaftervertrag ist der Dez. 2010 noch das Rumpfgeschäftsjahr eintragen, der HR-Auszug ist erst am 4.1.2011 eingetroffen. Folglich ist das Unternehmen 2011 gegründet, vorher in Gründung (i. G.) 2010. Welches Jahr ist jetzt maßgebend für die steuerliche Erfassung erste Geschäft bzw. Gründungsjahr. 2010 oder 2011?

Ich bin der Meinung 2010, da dort das Unternehmen schon geschäftlich ( Zahlungen Notar, Kontogebühr) tätig war.

Vielen Dank im voraus für Hilfe

Hallo,

ich hätte hierzu schon eine Antwort, ich fürchte aber, dass nur ein Steuerberater hierauf eine Antwort geben darf. Persönlich glaube ich völlig unverbindlich, dass Ihre Meinung völlig richtig ist.

Schöne Grüße

Ganz klar im Jahr der Gründung mit dem Gesellschaftervertrag. Denn auch für das Rumpfwirtschaftsjahr musste eine Bilanz erstellt werden.

Hallo, christoph33!
Danke fuer dein Vertrauen. Im voraus moechte ich sagen, dass ich kein Echte Expertin bin, ich bin eine ungeholfene Anfaengerin,
wenn du nur die Anfangs-Ausgaben im 2010 hattest( wie Notar,und eine Kontogebuer) wuerde ich davon ausgehen, dass erst das naechste Jahr massgebend gilt. Schliesslich wills du auch keine riesige Nachzahlungen haben.
Auf jeden Fall lohnt es sich eine naehere Beziehung mit deinem Sachbearbeiter im Finanzamt aufzubauen. Ich habe gelesen, das Sie es viel besser empfinden, wenn ein Mensch etwas unbeholfen aber ehrlich aussieht, als ein Alleswisser , der sofort zur Konfrontation bereit ist.
Also, bei dem Sachbearbeiter anrufen und ganz seidig um einen Rat fragen.Und ich werde z. B. mich vorbereiten: wie in der Schule- neue Begriffe mit Definierung ausschreiben, die Fragen aufschreiben, ein Chema des Gespraechs vormerken. Mir hilft bei den Gespraechen auf fremde Themen , un nicht soooo blass auszusehen.
Ich wuensche dir gutes Gelingen!
mit freundlichen Gruessen!

Hallo,

danke für die Anfrage. Bitte mit Ihrem zuständigen Finanzamt schriftlich regeln. Denn nur das, was man schriftlich hat ist am Schluss gültig!

MFG O. Zott