Hallo Nutzer,
ich habe eine Frage bezüglich des Finanzamt Fragebogens bei einer Unternehmensgründung.
Im Gesellschaftervertrag ist der Dez. 2010 noch das Rumpfgeschäftsjahr eintragen, der HR-Auszug ist erst am 4.1.2011 eingetroffen. Folglich ist das Unternehmen 2011 gegründet, vorher in Gründung (i. G.) 2010. Welches Jahr ist jetzt maßgebend für die steuerliche Erfassung erste Geschäft bzw. Gründungsjahr. 2010 oder 2011?
Ich bin der Meinung 2010, da dort das Unternehmen schon geschäftlich ( Zahlungen Notar, Kontogebühr) tätig war.
Vielen Dank im voraus für Hilfe