FA lehnt Antrag Einkommensteuerveranl. ab wg.Frist

Hallo, habe meine Einkommensteuererklärung für 2001 erst am 7.1.2004 abgegeben. Nun lehnt das FA es ab, meinen Antrag zu bearbeiten, weil ich bis 31.12.03 hätte abgeben müssen. Nur: Das war mir nicht bekannt. Ich dachte, ich MUSS auf jeden Fall abgeben, und das FA hat mir auch für 2001 noch im Januar 2003 eine „Erinnerung an die Abgabe“ geschickt und im März eine „Androhung einer Schätzung“. Weil mein Drucker kaputt war, hat sich das leider hingezogen und noch am 16.12.03 habe ich dem FA geschrieben, dass ich es wegen des kaputten Druckers bisher nicht geschafft habe und die Erklärung aber „in den nächsten Tagen“ abgeben werde. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das auch vor, aber Weihnachten und die Feiertage kamen dazwischen. Da ich einige hundert Euro Erstattung erwarte, ist das abolut ärgerlich. Wie sehr ihr die Chancen für einen erfolgreichen Widerspruch und welche guten Argumente könnte ich vorbringen? Am 12.1.04 wurde ich übrigens noch einmal an die Abgabe erinnert (obwohl ich schon abgegeben hatte). Ich habe nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, meine Frau wird gemeinsam mit mir veranlagt, hatte in 2001 aber wegen Erziehungszeit kein Einkommen (war aber angestellt). Wir bekommen seit 2000 Eigenheimzulage.
Bin für alle Infos dankbar!

Gruß

Winfried

Hallo, habe meine Einkommensteuererklärung für 2001 erst am
7.1.2004 abgegeben. Nun lehnt das FA es ab, meinen Antrag zu
bearbeiten, weil ich bis 31.12.03 hätte abgeben müssen. Nur:
Das war mir nicht bekannt.

  • unwissenheit schützt vor…

Ich dachte, ich MUSS auf jeden Fall

abgeben, und das FA hat mir auch für 2001 noch im Januar 2003
eine „Erinnerung an die Abgabe“ geschickt und im März eine
„Androhung einer Schätzung“. Weil mein Drucker kaputt war, hat
sich das leider hingezogen und noch am 16.12.03 habe ich dem
FA geschrieben, dass ich es wegen des kaputten Druckers bisher
nicht geschafft habe und die Erklärung aber „in den nächsten
Tagen“ abgeben werde.

  • das mit dem drucker ist unerheblich - du hattest ja schließlich 2 jahre zeit…

Zu dem Zeitpunkt hatte ich das auch vor,

aber Weihnachten und die Feiertage kamen dazwischen. Da ich
einige hundert Euro Erstattung erwarte, ist das abolut
ärgerlich. Wie sehr ihr die Chancen für einen erfolgreichen
Widerspruch und welche guten Argumente könnte ich vorbringen?

es kann höchstens sein, das sich das fa hier geirrt hat und du keine antragsveranlagung machst sondern doch zur abgabe verpflichtet bist…hast du die steuerklasse 3 in 2001 und deine EF die 5 mit arbeitslohn ?

Am 12.1.04 wurde ich übrigens noch einmal an die Abgabe
erinnert (obwohl ich schon abgegeben hatte). Ich habe nur
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, meine Frau wird
gemeinsam mit mir veranlagt, hatte in 2001 aber wegen
Erziehungszeit kein Einkommen (war aber angestellt). Wir
bekommen seit 2000 Eigenheimzulage.
Bin für alle Infos dankbar!

Gruß

Winfried

…sieht schlecht aus - es müssen jetzt veranlagungsgründe vorliegen -
wie z.B. steuerklassenwechsel oder freibetrag auf der steuerkarte oder - als joker ! andere einkünfte über 800 DM - z.B. vermittlungsprovisionen…

gruß inder

Hallo zurück,

Hallo, habe meine Einkommensteuererklärung für 2001 erst am
7.1.2004 abgegeben.

Eindeutig zu spät!
Die Fristen sind bekannt, werden regelmäßig in Presse Funk und Fernsehen veröffentlicht und auch hier diskutiert.

Nun lehnt das FA es ab, meinen Antrag zu
bearbeiten, weil ich bis 31.12.03 hätte abgeben müssen. Nur:
Das war mir nicht bekannt.

DAS kann nach dem oben Gesagtem nicht sein.

Ich dachte, ich MUSS auf jeden Fall
abgeben,

Richtig - aber wenn nicht, erfolgt eine zulässige Schätzung des Finanzamtes.

und das FA hat mir auch für 2001 noch im Januar 2003
eine „Erinnerung an die Abgabe“ geschickt und im März eine
„Androhung einer Schätzung“.

Also kanntest du spätestens jetzt die Fristen.

Weil mein Drucker kaputt war, hat
sich das leider hingezogen

Einen Drucker, der sich über Monate nicht reparieren lässt, sollte man austauschen.
Auch kann man, jetzt halt dich fest, die Vordrucke auch mit der HAND ausfüllen.

und noch am 16.12.03 habe ich dem
FA geschrieben,

na, da hast du dir ja neun Monate Zeit gelassen.

dass ich es wegen des kaputten Druckers bisher
nicht geschafft habe und die Erklärung aber „in den nächsten
Tagen“ abgeben werde. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das auch vor,
aber Weihnachten und die Feiertage kamen dazwischen.

GANZ überraschend - nicht wahr?
Wie kann auch nur Weihnachten so kurz vor Jahresende liegen, und dann auch noch ohne Vorwarnung.

Da ich
einige hundert Euro Erstattung erwarte, ist das abolut
ärgerlich.

Dies hast du dir selbst zuzuschreiben.

Wie sehr ihr die Chancen für einen erfolgreichen
Widerspruch und welche guten Argumente könnte ich vorbringen?

keine Chance, IMHO

Am 12.1.04 wurde ich übrigens noch einmal an die Abgabe
erinnert (obwohl ich schon abgegeben hatte).

für 2001???

Ich schlage vor, du lernst aus der Sache und gibst deine Erklärungen so bals als möglich ab.
(die für 2002 schon gemacht, für 2003 schon vorbereitet??)

Gruß
HaWeThie

Moin HaWeThie,

Sternchen für deinen Artikel!

Ich finde deine Antwort passt genau auf diesen Vorgang. Nur eine Frage noch: Gibt es die Möglichkeit auf Kulanz des Finanzamtes zu hoffen mit einem Antrag (ich weiß nicht genau, ob das jetzt korrekt formuliert ist) „auf Wiedereinstzung in den ursprünglichen Zustand“ oder so ähnlich?

Gruß
Seven

hi seven,

nein, es ist eine absolute ausschlußfrist. zu spät ist zu spät mit allen folgen. da bleibt dir nur das gesagte: § 46 EStG genau durcharbeiten und prüfen ob nicht doch eine pflichtveranlagung vorliegt, dann gilt die frist 31.12. des übernächsten jahres nicht!

mfg vom

showbee

Hallo, hier bin ich (der Fragende) nochmal!
Danke für die Antwort, auch wenn sie für mich ernüchternd ist. Trotzdem einige Anmerkungen:

Eindeutig zu spät!
Die Fristen sind bekannt, werden regelmäßig in Presse Funk und
Fernsehen veröffentlicht und auch hier diskutiert.

schon möglich, aber mir waren sie so nicht bekannt, ehrlich, sonst hätt ichs ja nicht versäumt!

Nun lehnt das FA es ab, meinen Antrag zu
bearbeiten, weil ich bis 31.12.03 hätte abgeben müssen. Nur:
Das war mir nicht bekannt.

DAS kann nach dem oben Gesagtem nicht sein.

kann es eben doch

Ich dachte, ich MUSS auf jeden Fall
abgeben,

Richtig - aber wenn nicht, erfolgt eine zulässige Schätzung
des Finanzamtes.

mir war nie bewusst, dass es mein Recht ist, sondern ich fühlte mich immer geplagt und genervt i.d.S. Geben Sie endlich ab!!!
Natürlich wusste ich, dass ich i.d.R. was rauskriege, insofern war es eher eine sich am Ende immer „lohnende Pflicht“

und das FA hat mir auch für 2001 noch im Januar 2003
eine „Erinnerung an die Abgabe“ geschickt und im März eine
„Androhung einer Schätzung“.

Also kanntest du spätestens jetzt die Fristen.

nein, denn da war nie vom 31.12.2003 die Rede, sondern immer nur von anderen kurzfristigeren Daten

Weil mein Drucker kaputt war, hat
sich das leider hingezogen

Einen Drucker, der sich über Monate nicht reparieren lässt,
sollte man austauschen.

schon klar!

Auch kann man, jetzt halt dich fest, die Vordrucke auch mit
der HAND ausfüllen.

Gott bewahre :wink:

und noch am 16.12.03 habe ich dem
FA geschrieben,

na, da hast du dir ja neun Monate Zeit gelassen.

ja, leider

dass ich es wegen des kaputten Druckers bisher
nicht geschafft habe und die Erklärung aber „in den nächsten
Tagen“ abgeben werde. Zu dem Zeitpunkt hatte ich das auch vor,
aber Weihnachten und die Feiertage kamen dazwischen.

GANZ überraschend - nicht wahr?

klar, aber kennst du das nicht: sich was unangenehmes, weil schwieriges, vorzunehmen und es trotzdem vor sich herzuschieben?

Wie kann auch nur Weihnachten so kurz vor Jahresende liegen,
und dann auch noch ohne Vorwarnung.

diese ironische Schadenfreude im Unterton gefällt mir nicht!

Da ich
einige hundert Euro Erstattung erwarte, ist das abolut
ärgerlich.

Dies hast du dir selbst zuzuschreiben.

sieht so aus

Wie sehr ihr die Chancen für einen erfolgreichen
Widerspruch und welche guten Argumente könnte ich vorbringen?

keine Chance, IMHO

Am 12.1.04 wurde ich übrigens noch einmal an die Abgabe
erinnert (obwohl ich schon abgegeben hatte).

für 2001???

Ich schlage vor, du lernst aus der Sache und gibst deine
Erklärungen so bals als möglich ab.
(die für 2002 schon gemacht, für 2003 schon vorbereitet??)

lernen werde ich daraus für die Zukunft sicher, aber das hilft mir nicht für den drohenden (oder schon eingetretenen?) Verlust in der aktuellen Angelegenheit

Gruß
HaWeThie

Gruß

Winfried

…du meinst „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ - wäre grundsätzlich möglich - da müßte man dann aber z.B. schon 1 jahr im koma gelegen haben oder irgendwo in der wüste entführt worden sein…

Gruß inder

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