Dem 2007 erfolgten Fenstereinbau lag ein mdl. Vertrag mit dem Gf. zugrunde. Inkasso bei meiner Frau in bar.
Ich machte zusätzl. Nachlässe geltend und der Firmen-
inhaber müsse für seinen, nicht mehr bei der Fa. beschäftigten Gf. aufkommen. Am 4.1.2010 erhielt ich nun überraschend eine detaillierte Gutschrift zugesandt;die Überweisung fehlt jedoch bis dato, obwohl ich ledigl. die Bankverbindung noch mitteilen sollte. Ich bin nun der Auffassung, daß die überlassene schriftl. Gutschrift ein Schuldanerkenntnis darstellt und möchte jetzt sogar noch Verzugszinsen seit 2007 verlangen.
Entschuldigung für die späte Antwort. Leider kann ich dazu nichts sagen. Hoffe, ihnen wurde schon auf anderen Wegen geholfen. MfG B. Zelinger