FA: Steuerfreie Leistungen zu Unrecht bekommen!?

Hallo,
ich befürchte bei mir ist steuerlich was schiefgegangen. Ich habe im September eine Arbeitsstelle angetreten (zuvor Studium) und bin für diesen Job ca. 320 km mit Zweitwohnsitz in die Nähe der Firma gezogen.
Zu Anfang habe ich der Personalabteilung eine Erklärung unterschrieben, um einen Mietzuschuss der Firma zu bekommen. Habe dann auch monatlich 200 Euro erhalten.
Arbeitskollege hat mich heute darauf angesprochen (er bekommt den Zuschuss auch) und wir haben uns unterhalten. Er meinte, dass dies in der bald kommenden Lohnsteuerjahresbescheinigung 2012 in Zeile 21 (Steuerfreie AG-Leistungen bei doppelter Haushaltsführung) mit 800 ausgewiesen wird. Ich sollte mal schauen, ob ich überhaupt dazu „berehtigt“ bin. Ich habe mich daraufhin mit dem Begriff „Doppelte Haushaltsführung“ beschäftigt und mit Entsetzen festgestellt, dass ich die Voraussetzungen dafür nicht erfülle. Ich habe bei meinen Eltern gewohnt, ohne eigene Wohnung, und gehe nach eifriger Google-Nutzung deshalb davon aus dass dies nicht vom FA akzeptiert wird.

Leider habe ich in dieser „Hektik“ bei Beginn diesen Zettel unterschrieben ohne mich mit den Begrifflichkeiten genau auseinanderzusetzen. Darin habe ich erklärt, dass ich eine andere Wohnung habe wo mein Lebensmittelpunkt ist und dort einen Haushalt unterhalte, bzw. die Haushaltsführung mitbestimme. Wie mir jetzt klar ist, doppelte Haushaltsführung eben. Musste auch ankreuzen, dass ich zweimal mindestens im Monat heimfahre (das ist auch so). Von der PA wurde ich vor Unterschrift leider nur gefragt ob ich umgezogen bin für den Job und nicht auf diese Problematik hingewiesen.

Somit habe ich jetzt das Geld und Ärger damit. Was sollte ich jetzt tun? Besteht das FA „nur“ auf Versteuerung der Summe (was ich sofort akzeptieren würde) oder kann es da richtig Ärger geben mit Anzeige oder sonstwas?

Danke!

Hallo Fifo2013,

da kenn ich mich nicht so gut aus, aber ich würd es wie dein Arbeitskollege machen und wenn das Finanzamt feststellt, daß doppelte Haushaltführung nicht vorliegt, mußt ja eh nachzahlen.

hallo,

geh zu deinem arbeitgeber bzw. zur lohnbuchhaltung, die sollen das korrigieren.
wenn das nicht mehr gehen sollte, da zu spät, dann gibst du bei der ekst-erklärung an, daß du die beträge irrtümlich erhalten hast.
das fa interessiert erstmal nur der steuerliche anteil. welche nachteile dein ag davon hat, ist dem fa in erster linie „wurscht“.
ob und was wie versteuert werden muß, legt das fa mittels des steuerbescheids fest.

saludos, borito