Hallo zusammen,
ich habe in meiner Steuererklärung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.060 € angegeben, da mein Vater diesen Betrag für die Betreuung unserer Tochter in 2010 von uns erhalten hat. Dies hat er auch mit einem Schreiben bestätigt, welches wir dem FA geschickt haben.
Das FA hat diese Kosten abgelehnt, da mein Vater diese Tätigkeit bei der Bundesknappschaft als Minijob hätte anmelden müssen.
Mein Vater ist jedoch Rentner und kann uneingeschränkt hinzuverdienen. Laut unseren Recherchen darf er 2.100 € p.a. hinzuverdienen, ohne hierauf Steuern/Abgaben zahlen zu müssen (bei seiner Steuererklärung gibt er diese 2.060 € natürlich als Einnahmen an).
Habt ihr hier ein paar Tipps oder Erfahrungswerte für mich wie ich meinen Einspruch begründen kann?
Ich frage mich auch was das generell mit meiner Steuer zu tun hat?! Ich hatte Kosten, die ich belegen kann und steuerlich geltend machen möchte. Was spielt es da für eine Rolle, ob mein Vater das angemeldet hat oder nicht??
Freue mich auf Eure Antworten und schon einmal vorab vielen Dank dafür.
Gruß
wunderdibaerchen