FA streicht meine Kinderbetreuungskosten Opa

Hallo zusammen,

ich habe in meiner Steuererklärung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.060 € angegeben, da mein Vater diesen Betrag für die Betreuung unserer Tochter in 2010 von uns erhalten hat. Dies hat er auch mit einem Schreiben bestätigt, welches wir dem FA geschickt haben.

Das FA hat diese Kosten abgelehnt, da mein Vater diese Tätigkeit bei der Bundesknappschaft als Minijob hätte anmelden müssen.

Mein Vater ist jedoch Rentner und kann uneingeschränkt hinzuverdienen. Laut unseren Recherchen darf er 2.100 € p.a. hinzuverdienen, ohne hierauf Steuern/Abgaben zahlen zu müssen (bei seiner Steuererklärung gibt er diese 2.060 € natürlich als Einnahmen an).

Habt ihr hier ein paar Tipps oder Erfahrungswerte für mich wie ich meinen Einspruch begründen kann?

Ich frage mich auch was das generell mit meiner Steuer zu tun hat?! Ich hatte Kosten, die ich belegen kann und steuerlich geltend machen möchte. Was spielt es da für eine Rolle, ob mein Vater das angemeldet hat oder nicht??

Freue mich auf Eure Antworten und schon einmal vorab vielen Dank dafür.

Gruß
wunderdibaerchen

Tut mir leid, nicht mein Fachgebiet.

Hallo,

m.E. können Sie die Kosten steuerlich geltend machen. Fraglich ist nur, ob daraus ein Arbeitsverhältnis und daher LST bzw. Soz.Vers. fällig wird, da ihr Vater letztendlich Arbeitnehmer ist. Die Merkmale einer Selbstständigkeit liegen nicht vor.

Außerdem gilt der 2.100 € Freibetrag m.E. nicht für Einnahmen einer Kinderbetreuung. Also muss ihr Vater die Einnahmen versteuern.

Sry … nicht mein Gebiet. Bitte Antworten der Kollegen abwarten/erfragen. MfG.

Hallo,
Ja ja das liebe FA. ich hatte probleme mit einer Behindertenpauschale habe auch einspruch eingelegt. Zum Einspruch den ich schon machen würde aber bitte fristgemäss kann ich dir raten :dein Steuerbescheid bleibt bei überprüfung unberührt wenn du nur als Einspruch genau diese Aufwandsentschädigung in höhe von 2060 € angibst die Begründung für dein Einspruch muss drauf stehen und die ist ja wie schon erwähnt 1 kannst du nichts dafür wenn dein Vater sich dort nicht anmeldet wenn er dies hätte müssen.2 Die Hnzuverdienstgrenze wurde bei deinem Vater in höhe von 2100 € nicht ganz ausgeschöpft. Wichtig Drucke oder kopiere das und lege es dazu wo du das rausgefunden hast das er bis 2100 € zuverdienen kann im Jahr (steht meistens auch auf sein Rentenbescheid) . Und dann hilft warten und hoffen.
Manchmal lohnt es sich Dir entstehen solange keine Nachteile wenn du in deinem Einspruch genau und detaliert dies angibst was deiner Meinung nach nicht richtig berechnet wurde.
Viel Glück
LG Mausi

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Mausi123,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde es einfach mal passieren.

Gruß
wunderdibaerchen

Hallo,

es spielt steuerlich keine Rolle, ob der Zahlungsempfänger seinen Meldepflichten nachkommt.
Der Zahlende hat gegenüber dem Finanzamt nur die Zahlungen nachzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
die absetzbaren Kinderbetreuungskosten sind eng geregelt. Kann man die Kinderbetreuung nicht nachmelden?
Keine Ahnung.
Gruß

Alle Kosten die in der Familie sich bewegen ist dem FA gegenüber mit sehr viel Zweifel verbunden. Haben Sie Ihrem Vater die Beträge regelmäßig per Bank überwiesen? hier liegt der erste Verdacht, daß keine Zahlungen erfolgt sind. Eine Quittung belegt nicht den Geldfluß

Vor Jahren war es überhaupt nicht möglich an die Eltern Betreuungskosten steuerlich anzusetzen. Da war die Rede von Moralischer Verpflichtung gegenüber den Enkelkindern

Was Ihre Steuer betrifft, bei Anerkennung der Betreuungskosten bezahlen Sie weniger Steuer.

Als Begründung zum Einspruch können Sie höchstens den Banknachweis erbringen, wo die Zahlungen zu ersehen sind.
Viel Erfolg - mfg. maluzo

Anbei den Link zur Minijob-Zentrale / Kinderbetreuungskosten.

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10736/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10736/DE/3 Privathaushalte/1 minijobs im privathaushalt/6 Kinderbetreuung/InhaltsNav.html? nnn=true)

Hier fallen ein paar Sozialabgaben an, die nun nicht geflossen sind.

Ich denke nicht, dass das FA das anerkennt, ob vom Bankkonto bezahlt oder nicht. Kann man ja wieder zurück geben.

Hier wird zuviel getrickst und das wissen die FA.

L.G. Monika