FA-Verbindlichkeiten + Existenzgründung

Hallo,

folgende Frage hätte ich:

Wenn jemand sich selbständig machen möchte von ALGI oder ALGII und eine Vbl. gegenüber dem Finanzamt hat, warum ist es dann hinderlich für die Selbständigkeit? Welche Folgen? Warum muss dann eine private Insolvenz angemeldet werden?

Danke.

Grüße

Lara

Hallo Lara!

Wenn jemand sich selbständig machen möchte von ALGI oder ALGII
und eine Vbl. gegenüber dem Finanzamt hat, warum ist es dann
hinderlich für die Selbständigkeit? Welche Folgen? Warum muss
dann eine private Insolvenz angemeldet werden?

Abkürzungen können das Verständnis ungemein erschweren. Vbl. soll Verbindlichkeit heißen? Falls ja:

Schulden, für die es keine tragfähige Vereinbarung mit dem Gläubiger gibt, können irgendwann zu Vollstreckungsmaßnahmen führen. Ein Selbständiger muß Lieferantenrechnungen und Löhne bezahlen; das Geld auf dem Konto steht also in aller Regel nicht zur Verjubeln bereit. Wenn ein Gläubiger per Pfändung auf das Konto greift, kann damit die gesamte Existenz ernsthaft gefährdet werden. Will man also den Existenzaufbau nicht gefährden, sollten Altverbindlichkeiten durch Zahlung, Vergleich oder Abzahlungsvereinbarung mit den Gläubigern und natürlich nur notfalls per Insolvenz erledigt werden.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für deine Antwort und sorry für die Abkürzung. Vbl= Verbindlichkeiten.

Wenn er aber private Insolvenz anmeldet, wie verhält es sich dann mit der Existenzgründung. Er muss dann trotzdem seine Gläubiger bedienen oder sehe ich das jetzt komplett falsch. Irgendwie fehlt mir da jetzt der Zusammenhang. KOmplett pleite und Schulden und doch Selbständigkeit…

Bitte um Licht- danke!!!

Grüße Lara

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Lara!

Wenn er aber private Insolvenz anmeldet, wie verhält es sich
dann mit der Existenzgründung. Er muss dann trotzdem seine
Gläubiger bedienen…

Im Insolvenzverfahren darf der Schuldner unter gar keinen Umständen auch nur einen einzigen Cent, nicht einmal das Schwarze unter dem Fingernagel an die Gläubiger geben. Der Schuldner zahlt ausschließlich an den Insolvenzverwalter. Der Schuldner darf Geld für eine bescheidene Lebensführung behalten. Wie viel das ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist mit dem Inso-Verwalter zu vereinbaren.

KOmplett pleite und Schulden und doch Selbständigkeit…

Die Schulden werden mit dem Inso-Verfahren erledigt. Kapital für eine Existenzgründung hat der insolvente Existenzgründer natürlich nicht. Ohne Geld eine Existenz zu gründen, geht nicht oder nur in wenigen Fällen.

Gruß
Wolfgang

Ohne Geld eine Existenz zu gründen, geht
nicht oder nur in wenigen Fällen.

Bei ein paar Sorten Dienstleistungen dürfte so was möglich sein.
Nachhilfe, Haus- und Garten-Dienste, …

Gruß JoKu