FA verliert Unterlagen u. will vollstrecken

Hallo,

wir haben ein ernsthaftes Problem mit dem FA. Nachdem es nun schon mehrere(!) Male passiert ist, dass Schreiben von uns „nicht angekommen“ sind (obwohl ich mittlerweile jedes Fax schon zweimal schicke etc.) und somit nun auch eine wichtige Frist nicht eingehalten wurde (obwohl unser Einspruch mehr als fristgerecht abgeschickt wurde) und obwohl der Fehler eindeutig beim FA liegt (wie ich durch das Übertragungsprotokoll unserer Steuererklärung belegen konnte) wurde uns jetzt die Ankündigung der Vollstreckung geschickt.

Zeitgleich mit dem Einspruch haben wir Antrag auf Stundung/Ratenzahlung gestellt, da der Betrag ja in jedem Fall erstmal bezahlt werden muss, trotz Einspruch. Keine Reaktion. Somit ein zweites Mal den Antrag geschickt. Wieder keine Reaktion. Und nun steht die Vollstreckung bevor.

Den Einspruch gegen die Bescheide haben wir erhoben, weil eben auch hier wichtige Unterlagen und Begründungen offensichtlich gar nicht zur Kenntnis genommen wurden. Zumindest hat sich das FA in keiner Weise darauf bezogen und seine alte Begründung verwendet.

Was können wir jetzt tun? Es ist sehr dringend, bitte.

Vielen Dank!

Hallo,

Kardinalsfehler!
Der Einspruch mit einem Stundungs-, Ratenzahlungsantrag hat keine Auswirkung auf die Vollstreckung und somit auf die Beitreibung der festgestezten Steuern. Egal ob diese zurecht oder fälschlicherweise festgesetzt wurden.

Hier muss zum dem Einspruch ein Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ beantragt werden!!! (AdV)
Nur dadurch kann die Beitreibung unterbrochen werden.

Einfach formlos beantragen mit Bezug auf den Einspruch und persönlich vorbeibringen. Gleich eine Eingangsbestätigung geben lassen. Übertragungsprotokoll beifügen.

Frage: Welches FA ist denn zuständig ?

Gruß, majowi