Guten Tag,
Hat einer für die Firma Jens Weihrauch Kirbyvertretung Leipzig Podelwitz gearbeitet?Mir geht es um den Einarbeitungszuschuß. Ich habe für die Firma kurzzeitig gearbeitet, mir wurde bei dem Einstellungsgespräch ein Einarbeitungszuschuß für die ersten 14 Tage zugesagt, ohne dies an Bedingungen zu knüpfen. Nach 4 Wochen musste ich aus aus persönlichen Gründen (Krankheit der Frau) eine kurze Auszeit nehmen, woraufhin mir gekündigt wurde. Ich habe nachweislich für die Firma Geräte verkauft. Dann wurde mir gesagt das mir der Zuschuss nicht zusteht, da ich nicht mehr für die Firma arbeite.Einen Vertrag habe ich nie gesehen, trotz Nachfrage.Meine Frage, hat einer für diese Firma gearbeitet und einen Vertrag wo dieser Zuschuß drin steht? Oder kann einer weitere Auskünfte zum Sachverhalt geben?
Einarbeitungszuschuss gem. § 7 SVG
Servus,
über die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses entscheidet nicht der Arbeitgeber. Unter welchen Bedingungen er gewährt werden kann, steht in § 32 BföV. Da der Arbeitgeber im vorliegenden Fall den Einarbeitungszuschuss zurückzahlen muss, falls er ihn denn erhalten hat, gibt es nichts mehr zu verteilen.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder