Ich habe in einem anderen Forum eine Anfrage aufgeschnappt, die ich gerne hier mal abgeändert stellen würde. (Ich persönlich gehe mal von „Ja, das dürfen sie“ aus.)
Ein nicht volljähriger Jugendlicher hat seit einer Weile einen Facebook Account. Dürfen die Erziehungsberechtigten jetzt diesen Account beim Betreiber der Seite sperren lassen und müsste der dieser Aufforderung dann nachkommen oder ist das Quatsch? Hat der Jugendliche irgend ein Anrecht sich bei dieser oder einer ähnlichen Seiten anzumelden und auch regelmäßig nach seinem Geschmack zu aktualisieren?
Falls es dafür auch eine Regelung geben würde, ab welchem Lebensjahr steht dem Jugendlichen was zu? (Beim Taschengeldparagrafen gibt es ja auch Regelungen.)
Es könnte aber auch ein Account auf einer anderen Seite sein, ich denke mal das das Ergebnis ggf. das gleiche sein dürfte.
die Eltern haben das Recht und die Pflicht zur Personensorge. Die Erziehung umfasst die Einwirkung auf die geistige, seelische und sittliche Entwicklung des Kindes in einer seinen Fähigkeiten, Anlagen und sonstigen Verhältnissen entsprechenden Weise.
Sie müssen den Jugendlichen zu einem mündigen Menschen erziehen und das wird in heutigen Zeiten bei älteren Jugendlichen auch den Umgang mit sozialen Netzwerken einschließen, allerdings gibt es angesichts von ausufernden Facebook-Partys, sorglosem Umgang mit privaten Informationen, die einem den beruflichen Lebensweg verbauen können bis hin zu erzieherischen Maßnahmen („Du hast nicht aufgeräumt, also gibt es jetzt mal kein Facebook mehr für Dich“) viele Gründe für Eltern, warum diese ein Facebook-Account verbieten dürfen. Und sei es nur, weil sie sich selbst damit nicht auskennen und daher lieber den sicheren Weg gehen, Risiken für das Kind zu vermeiden.
Danke für deine Antwort, aber das habe ich mir schon selber gedacht und sollte soweit auch für andere klar sein. So gesehen gilt dann auch die Sperrung eines jugendlichen Accounts durch die Eltern? Das sie Daheim einfach mal die Internetverbindung ab knipsen ist klar, aber muss ggf. ein Betreiber einer Seite auch diesen Account löschen wenn die Eltern es wollen? Das ist leider das was mich interessiert.
Vielleicht weißt du etwas dazu? Ggf. gab es das auch schon mal in Deutschland.
das st doch klar, denn Eltern sind im Rahmen der elterlichen Sorge auch gesetzliche Vertretungsberechtigte, dh wenn sie die Löschung im Namen des Kindes verlangen, ist das da gleiche, als würde das Kind selbst die Löschung verlangen.