Facebook Gesichtserkennung und Datenschutz

Liebe/-r Experte/-in,

Facebook hat für internationale Nutzerkonten, auch für deutsche, eine automatische Gesichtserkennung gestartet:

Ohne Ankündigung hat Facebook seine automatische Gesichtserkennung auch für Nutzer außerhalb der USA aktiviert. Wer nicht will, dass sein Gesicht automatisch in Fotos erkannt wird, muss die Funktion explizit abschalten.
vgl. http://www.golem.de/1106/84038.html

Nun frage ich mich, inwieweit das für deutsches Recht relevant ist. Ist die Opt-out Methode hier zugelassen? Wie schätzen Sie die Möglichkeiten eines Facebook-Nutzers ein, sich gegen solche zumindest fragwürdigen Methoden zu wehren.

Oder gibt es entlastende Argumente, die für das Vorgehen von Facebook sprechen und in der aktuellen Diskussion untergehen?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Erik Hauth

p.s. ich würde Teile der Antwort gerne mit Verweis auf diese Frage im wer-weiss-was Blog veröffentlichen. Bitte markieren Sie ihre Antwort als „privat“, wenn Sie das nicht möchten

Facebook hat wiederholt deutlich gemacht, dass die Themen Privatsphäre und Datenschutz für die Verantwortlichen von Facebook nicht wirklich relevant sind. In Deutschland wäre die Einführung dieser Funktion in dieser Art und Weise nicht zulässig. Wie in der Laudatio zur diesjährigen BigBrotherAward-Verleihung (http://www.bigbrotherawards.de/2011/.comm1) nachzulesen ist, ist dies nicht das erste Mal, dass Privatsphären-Einstellungen zu Lasten der NutzerInnen geändert wurden.

Viele Grüße,

W.H.

Leider gibt es keine entlastenden Argumente! Sie müssen sich sehr genau überlegen, welche personenbezogenen Daten, auch Fotos, Sie öffentlich preisgeben! Ich selbst nutze Facebook aus guten Gründen NICHT, kann daher auch keine Einzelheiten bewerten.
www.mvr-datenschutz.de

Hallo Erik!

Facebook hat für internationale Nutzerkonten, auch für
deutsche, eine automatische Gesichtserkennung gestartet:

Nun frage ich mich, inwieweit das für deutsches Recht relevant
ist.

Das fragen sich diverse Datenschutzbeauftragte auch und habgen entsprechende Anfragen breits gestartet. DA dies eine Entscheidung der Judikative ist, kann ich leider nicht absehen, wie diese entscheiden.

Wie schätzen Sie die Möglichkeiten eines Facebook-Nutzers ein, sich gegen
solche zumindest fragwürdigen Methoden zu wehren.

Das „wehren“ ist einfach: Abmelden von Facebook geht immer.
Facebook ist ein kostenloser Dienst, der in den AGB eben diese „Bevormundung“ bereits beinhaltet; es weiß also jeder mit der Anmeldung und der damit verbundenen Zustimmung zu den AGB’s was ihn erwartet (wenn es auch nicht jeder liest / versteht).

Ob man das Verhalten von Facebook daraufhin für gut beurteilt oder nicht ist damit natürlich nicht beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan

Hallo, ich denk, die Landesdatenschutzbeauftragten werden sich mit der Angelegenheit befassen. Allerdings sehe ich wenig Chancen, dies auch für das deutsche Gebiet zu verbieten. Schließlich kann jeder Nutzer für sich diesen Dienst ausschalten.
Facebook lebt von Werbevermittlung. Schau mal bei dem kostenlosen Programm podcast Quarks & Co nach, dort wird in einer Sendung über facebook berichtet und warum die so viel verdienen. (Kurz: Man wird auf Grund der aufgesuchten Seiten einer Gruppe zugeschlagen, von der man z. B. weiß, dass diese ein bestimmtes Kaufverhalten hat. … Und prompt erscheint auf der Zwischenwerbung „indiviuelle zugeschnitten“ Werbung für den Personenkreis.) (Wenn das stimmt, was man mir berichtet hat, wäre folgendes noch problematischer. Anscheinend soll bei einger Google-Anfrage die Auswahl der Zitatstellen danach erfolgen, wie man selbst auf Grund des Serververhaltens „eingestuft wird“. Also konservative Texte nach „oben“, wenn man als konservativ eingestuft wurde. Aber ich habe hierfür nur eine Quelle und ich weiß nicht, ob das stimmt.)

Letztlich hilft nur eins: Sich nicht im Netz offenbaren.

Gruss Siegfried

Hallo Erik,

Leider hat mich wer-weiss-was hier wohl falsch vermittelt, bei diesem Thema kenne ich mich leider nicht aus!

viele Grüße,

Bernd

Hallo,

nur kurz, weil ich auf dem Sprung bin:

Das in Deutschland angebotene Facebook wird in Irland nach irischem Recht betrieben, daher ist das irische Recht relevant.

Vielleicht später mehr.

Einen schönen Gruß

sun

Wer sich mit dem Teufel einlässt :smile:

Nach deutschem Datenschutzrecht ist IMMER eine vorherige schriftliche Einwilligung erforderlich. „Schweigen bedeutet Zustimmung“ gilt hier nicht.

Facebook ist US-amerikanisch. Die USA sind aus Datenschutzsicht „unsicheres Ausland“. Zwar hat sich Facebook in der Safe Harbor List registriert (https://safeharbor.export.gov/list.aspx), und gibt dadurch selber an, EU-Recht zu genügen, aber es gibt mit dieser Firma immer wieder Probleme.

Nachtrag: Ich hoffe, Du regst Dich nicht wirklich über Facebook auf. Denn: Du bist auch nicht besser:

p.s. ich würde Teile der Antwort gerne mit Verweis auf diese

Frage im wer-weiss-was Blog veröffentlichen. Bitte markieren
Sie ihre Antwort als „privat“, wenn Sie das nicht möchten

Hallo Erik Hauth,

also zu erst einal muss man sich bei der ganzen, sich Zurzeit abspielenden Datenschutzproblematik (Sony, Twitter, etc.)bewusst machen, dass alle Daten die ich peresönlich im Internet zur Verfügung stelle mehr oder weniger Freiwillig abgebe! Das ist hier generell mal Fakt!
Des Weiteren bietet jede Neuerung im Internet oder sonstige neue Marketingstrategie immer die Option eines Widerspruch bzw. einer Deaktivierung an. Das war bei Googles StreetView genauso wie es jetzt bei der Facebook Gesichtserkennung.
Richtig ist aber auch, dass diese Optionen oft recht schwer zu finden sind.
Das bestätigt auf jeden Fall die Möglichkeit einer Opositionshandlung!
So ist es seit 2009 auch rechtlich vorgeschrieben und Bestandteil des BDSG!
Dennoch hat Facebook aber eben genau deshalb so viel Erfolg, weil bei all der Sicherheits- und Schutzvorgaben der Drang des freiheitsliebenden Individuums da ist, sich jederzeit ganz frei und unbedarft zu bewegen.
Nochmals - Niemand wird gezwungen vor der ganzen welt seine persönlichen Daten zu veröffentlichen.

der Datenschutzbeauftragte.

Hallo lieber Erik,
FaceBook hat seinen Firmensitz in Irland!Ich kenne nicht das dort übliche RECHT. És ist die Frage zustellen ob hier die Europäische Datenschutzrichtlinie greift, aber mit Sicherheit NICHT das deutsche BDSG.
Wenn man sich mit ausländischen Firmen einläßt muss man sich nicht wundern, wenn deutsches Recht keine Anwendung findet :smile:
m.f.G.
RV

Nachtrag: Ich hoffe, Du regst Dich nicht wirklich über
Facebook auf. Denn: Du bist auch nicht besser:

Ist mir beim Lesen auch aufgefallen.
Immerhin frage ich *vorher*

Hallo Herr Hauth,

die Opt-out Methode ist in Deutschland schon lange nicht mehr „erlaubt“.

Die Rechtsprechung hat mehrfach festgestellt, dass dagegen eine „Opt-In“ Methode gewählt werden muss (z.B. bei E-Mail-Newslettern sogar eine Double-Opt-In).

Das Problem dabei ist, dass das Internet per se zwar kein rechtsfreier Raum ist, F…book dagegen ein US-amerikanisches Unternehmen mit Sitz in USA darstellt.

Dort ist auch deren Rechenzentrum.

Einen entsprechenden Rechtsverstoß (den dieses neue Verfahren durchaus darstellt!) in USA zu verfolgen, ist fast schon nicht realisierbar.

Zwar können technische Maßnahmen helfen, diese (deutsche) Rechtsverletzung zu dokumentieren, da aber in USA ein weitaus schwächeres Datenschutzrecht gilt wie hier, ist die realistische Erfolgschance sehr gering.
Diesen Aufwand kann ein Otto Normalverbraucher i.d.R. weder finanzieren noch durchstehen - die Klage müsste nämlich in USA geführt werden, damit sie Wirkung zeigen KÖNNTE.

Entlastende Argumente für den Milliarden-schweren Kollegen „Salztal“, in dessen Geschäftsidee Millionen Menschen meinen, sich - verzeihen Sie - exhibitionieren zu müssen (und sich hinterher beschweren, wenn sie mit maßgeschneiderter Werbung zugemüllt zu werden)?

Sind mir derzeit keine bekannt.

Im Ernst: wer sich in einem Datenmoloch wie F…book einloggt, sollte sich klar darüber sein, dass sie oder er ab sofort eine Privatspähre HATTEN.

Schauen Sie einfach mal im Web, wo überall der „gefällt mir“ Button klebt. Jeder Klick darauf bringt Salztal Geld - und dem jeweiligen User mehr Werbung, da in diesem Moment sein Käufer-Profil aktualisiert wird.

Wenn Sie darüber hinaus noch Ihr Adressbuch hochladen, können - für die User unsichtbar - im Hintergrund Verknüpfungen ablaufen, die sogar Leute betreffen, die gar keinen Account haben.

Und wer seinen Account kündigt, wie vor einiger Zeit eine Bundesministerin - F…book hat bereits Ihre Daten - und behält sie bzw. verkauft sie weiter.

Also: mit Vooorsicht genießen!

Sie können das Ganze gerne veröffentlichen.

Gruß
FG

Nachtrag: Bitte, schauen Sie mal auf folgenden Link, der viele Ihrer Fragen beantwortet:

http://www.zdnet.denewsdigitale_wirtschaft_internet_…

Herzlichen Gruß
www.mvr-datenschutz.de

Also zur Rechtslage:
Als deutscher geht man einen Vertrag (oder genauer rechtsgeschäftsähnliches Schuldverhältnis) mit Facebook Ireland Ltd. ein. Für Irland gilt europäisches Datenschutzrecht, man kann daher weitestgehend das ganze an Hand deutschen Rechts betrachten.

Und zur eigentlichen Problematik:
Das hauptsächliche Problem liegt darin, dass die Funktion nachträglich hinzugefügt wurde und die Nutzer nicht auf die AGB-Änderung hingewiesen wurden (allerdings steht die Funktion schon seit 22. Dez. 2010 mit drin).

@b l u е p ο w e r 5 3 0
Woher haben Sie die Information, dass Opt-Out generell nicht mehr erlaubt ist? Soweit ich informiert bin ist Opt-In nach aktueller Rechtslage lediglich bei elektornischer Werbung zwingend.
Zudem: Es steht seit 22. Dez. 2010 in den Datenschutzrichtlinien (die AGB-Charakter haben), eine EInwilligung aller Nutzer, die danach dem Netzwerk beigetreten sind liegt also eh vor.

Beste Grüße,
beph

Weltweit größte biometrische Datenbank?
Geht Facebook zu weit? Die Gesichterkennung des Social Networks erkennt Gesichter auf hochgeladenen Fotos und schlägt vor, die gefundene Person zu markieren. Eine Funktion, die viele Fans hat, aber Datenschützer auf den Plan ruft. Denn abschalten lässt sich diese neue Funktion nicht, die biometrischen Daten werden gespeichert. Derzeit wird jeder markierte Nutzer in einer Datenbank erfasst, insofern er der Speicherung seiner Fotoinformationen nicht widersprochen hat - ein Verstoß gegen deutsches und europäisches Recht. Datenschützer fordern daher eine Abschaltung des Tools und sofortige Löschung bisher gespeicherter Daten. Geht diese Datenspeicherung zu weit? Habt ihr selbst eure Facebook-Einstellungen im Griff?

Richtigstellung
„denn Abschalten lässt sich diese Funktion nicht…“

Doch: Unter Privatsphäre-Einstellungen „Freunden Fotos von mir vorschlagen (Wenn ein Foto nach mir aussieht, meinen Namen vorschlagen)“ deaktiviert einstellen.

Dann erscheint schonmal kein automatisches Link-Viereck auf den Bildern. Und wessen Freunde gegen den eigenen Willen ein Link setzen und diesen nicht entfernt lassen (man wird als verlinkter per Mail darauf hingeweisen, dass man verlinkt wurde und kann dem ja wiedersprechen/ den Link entfernen) der sollte vielleicht mal seine Freunde prüfen. Oder bei Facebok austreten. Es zwingt einen keiner da angemeldet zu sein/zu bleiben.

Richtigstellung
„denn Abschalten lässt sich diese Funktion nicht…“

Doch: Unter Privatsphäre-Einstellungen „Freunden Fotos von mir vorschlagen (Wenn ein Foto nach mir aussieht, meinen Namen vorschlagen)“ deaktiviert einstellen.

Dann erscheint schonmal kein automatisches Link-Viereck auf den Bildern. Und wessen Freunde gegen den eigenen Willen ein Link setzen und diesen nicht entfernt lassen (man wird als verlinkter per Mail darauf hingeweisen, dass man verlinkt wurde und kann dem ja wiedersprechen/ den Link entfernen) der sollte seine Freund prüfen. Oder bei Facebok austreten. Es zwingt einen keiner da angemeldet zu sein/zu bleiben.

Mittlerweile hat sich einiges getan in Puncto „Gesichtserkennung und Datenschutz“.

Neue Technologien und Programme gefährden immer mehr den Datenschutz des Einzelnen.

[Link entfernt - www Team]

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