Hallo. Ich habe bei Facebook ein kurzes (4.5 Minuten), selber gedrehtes Video hochgeladen, das ich mit klassischer Musik (Leopold Mozart) untermalt habe. Sofort kam die Meldung, dass ich ev. eine Urheberrechtsverletzung begangen habe und das Video deshalb entfernt wurde. Was hat es damit auf sich? Sind klassische Aufnahmen in diesem Fall noch urheberrechtlich geschützt? Gruss, Frank
Hallo
Sind klassische Aufnahmen in diesem Fall noch urheberrechtlich
geschützt?
Hast du das Stück selbst eingespielt?
Gruß
Falke
Sind 50 Jahre lang geschützt.
Sind 50 Jahre lang geschützt.
Wenn dann 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das gilt aber nicht für fremde Aufführung. Selber darf man das Stück nach 70 Jahren spielen und es so veröffentlichen.