Fach Sozialgericht hier Chancen für Mieter X?

Hallo,

und zwar hat Mieter X ein riesen Problem,Mieter X ist vor ca.2 Monaten Umgezogen mit ihrem Sohn (3 Jahre).Dieser Umzug lief reibungslos. Nun hat Mieter X aber das Problem das dieser in eine EG Wohnung gezogen ist und über 5 WGS Wohnt.Dies war bei Einzug nicht bekannt. Bevor Mieter X Umgezogen ist war er öfter mal schauen bei der Wohnung wo Mieter X jetzt Wohnt ob es ruhig zu geht usw. Als Mieter X einzog waren die ersten 14 Tage echt super aber dann ging es los. Laute Musik, Getrampel Rumgeschreihe , Türen Plautzen ,Gesaufe auf Balkon auch in der Nachmittagszeit, es wurde auf den Balkon gekotzt, Müll wird von oben runter geworfen, der Sonnenschirm ist voller Zigarettenasche Rotze(Spucke) , es wird sich die Nacht besoffen ins Auto gesetzt(vorm Haus,direkt an Schlafzimmer und Kinderzimmer) und voll Party gemacht(Menschen vorm Haus mitten in der Nacht ca 5 Stück die Besoffen sind und rumschreien),Polizei Einsatz folgte.Mieter X musste ansehen wie Personen aus dem 5 Stock ,aus dem Balkon Urinierten.Mieter X muss aufpassen das der Sohn diese Fehlverhalten nicht übernimmt und zu störungen führen. Der Sohn von Mieter X ist jetzt schon davon betroffen ,das Kind hat nachts Angst,schläft nicht alleine.Fragt was sind das für Gerüche. Wieso tun das diese Leute. Warum können die nicht ruhig sein? Mieter X muss sein Kind im alter mit 3 Jahren damit auseinandersetzten. Die Angst bleibt und die Schlaflosen Nächte von Mieter X häufen sich. Angst vor Gewalt und Störungen habe Mieter X jeden Tag mehr. Mieter X Wohne nun schon im EG und höre alles was passiert ganz besonders aus dem 2 und 3 Stock. Die Wohnungen der WGS sind von einer anderen Wohnungsgesellschaft als diese von Mieter X. Mieter X muss seid dem dem immer ein Störtagebuch schreiben und jedesmal wenn es voll ist ,laufe Mieter X zu seiner Gesellschaft diese können es nur an die andere Gesellschaft weiter Faxen. Mieter X Wohne nun 2 Monate hier weiß nicht wie viele Störtagebücher dieser schon geschrieben habe die Polizei war auch schon öfter hier und nix tut sich.Mieter X kotzt das ehrlich gesagt mächtig an,der Sohn von Mieter X steht fast jede Nacht an dem Bett vom Mieter X und weint weil er nicht schlafen kann man kann nicht mal mehr in ruhe fern sehen oder ein Buch lesen geschweige eine dvd schauen. Das Problem in diesem Haus ist einfach das sie alle Angst haben was zu sagen und Mieter X der einzige ist der den Mund auf macht.Mieter X wird schon schief angesehen von den jungen
Männern". Mieter X habe auch schon Angst das es etwas passiert.Mieter X hat sich eine neue Wohnung angeschaut war auf dem Arbeitsamt hat alles abgegeben und daraufhin kam ein Brief.Mieter X bezieht Harzt 4.
Die Gesamt miete beträgt 395,10 Euro und ist angemessen für ein 2 Personenhaushalt im Rahmen des "§22 ABS.2 SGB2 sind "

Doch was wäre den wenn die Zustände nicht abgestellt werden? Dazu kommt das Mieter X immer mehr Angst bekommt mit seinem Kind in diesen Haus zu wohnen. Auf sein Balkon verschwinden Gegenstände, sind kleine 4 Kantige Reißzwecken gefunden wurden, die Mensch und Tier verletzen könnten. Und eben Müll wie Zucker auf dem Balkon oder Spucke auf dem Sonnenschirm.

Mieter X hat schon über 5 Beschwerden oder mehr gemacht. Doch es ändert sich nix und der Zustand ist nun so ,das der Mieter X Schief angeschaut wird von den Jungen Leuten und auch nicht mehr gegrüßt wird.

Mieter X hat noch einen Absatz den er nicht ganz versteht

" DER LEISTUNGSTRÄGER IST NUR VERPFLICHTET,DIE ANGEMESSENEN AUFWENDUNGEN FÜR EINE UNTERKUNFT ALS BEDARF IM RAHMEN DER §22 ABS.2 SGB2"ZU BERÜCKSICHTIGEN,ES SEI DENN,ER HAT IM EINZELFALL DEN DARÜBER HINAUS AUFWENDUNGEN VORHER ZUGESTIMMT.
SIE SIND ANSPRUCHSBERECHTIGT AUF LEISTUNGEN IM RAHMEN DES SGB2.

EIN UMZUG IST AUS SICHT DES LEISTUNGSTRÄGERS NICHT NOTWENDIG WEIL DER VON IHNEN VORGEBRACHTE GRUND DER LÄRMBELÄSTIGUNG DURCH 5 WOHNUNGSGEMEINSCHAFTEN AUS SICHT DES LEISTUNGSTRÄGERS KEIN KRITERIUM DARSTELLT DER DIE NOTWENDIGKEIT EINEN UMZUGES RECHTFERTIGT.

Was Kann Mieter X hier tun?
Was für wichtige Gründe gibt es sonst für ein Umzug?
Ist ein Widerspruch erfolgreich?

Mieter X war schon über 5 mal bei seinem Vermieter und hat um Hilfe gebeten. Abmahnungen wurden ausgesprochen ,soweit es dem Mieter X bekannt ist.

Doch die Umstände von Mieter X ändern sich nicht und werden zu einem Großen Problem.Weiter drin wohnen ist für eine Alleinerziehende Mutter von einem Kind nach Ausage des Mieters X nicht mehr möglich.

Was sieht da der Gesetzgeber vor?

Hallo,

der Mieter kann bei gravierenden Lärmbelästigungen die Miete mindern. Normalerweise führt eine Mietminderung zu einem schärferen Vorgehen gegen die Störer.

Hierzu muss der Mieter allerdings Protokoll führen und die Belästigungen schriftlich oder mit Photos belegen können, am besten auch mit Zeugenaussagen untermauern.

Wenn ein Auszug unausweichlich erscheint, ist es am besten, wenn sich die Leistungsempfänger persönlich mit der Behörde in Verbindung setzen und die Lage schildern oder die Lage auch mit Photos etc. nachweisen können. Positiv wäre es auch, wenn der Mieter den Umzug in eine günstigere Wohnung vorschlagen könnte.
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit, weshalb die Behörde den Umzug nur 2 Monaten nach dem letzten Umzug finanzieren sollte.

Hallo Bitter Moon,

Hallo,

der Mieter kann bei gravierenden Lärmbelästigungen die Miete
mindern. Normalerweise führt eine Mietminderung zu einem
schärferen Vorgehen gegen die Störer.

gegen die Mieter vorgehen ,ja das wäre schon gut aber immer mit bedenken für den Mieter X mit einem Kind. Da Mieter X jetzt schon Angst hat und eigentlich nachts bei jedem Geräusch aufwacht ist dies der beste Weg für die Vermieter aber nicht für den Mieter X. Oder?

Hierzu muss der Mieter allerdings Protokoll führen und die
Belästigungen schriftlich oder mit Photos belegen können, am
besten auch mit Zeugenaussagen untermauern.

Diese Zeugen hat Mieter X und Protokoll wird auch geführt. Dazu kommen viele Fotos vom Dreck. Also da ist Mieter X vorbereitet.

Wenn ein Auszug unausweichlich erscheint, ist es am besten,
wenn sich die Leistungsempfänger persönlich mit der Behörde in
Verbindung setzen und die Lage schildern oder die Lage auch
mit Photos etc. nachweisen können. Positiv wäre es auch, wenn
der Mieter den Umzug in eine günstigere Wohnung vorschlagen
könnte.
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit, weshalb die Behörde den
Umzug nur 2 Monaten nach dem letzten Umzug finanzieren
sollte.

man muss hier noch Anmerken ,das der Umzug in Stadt alleine vom Leistungsempfänger bezahlt wurde. Keine Kaution, Keine Umzugskosten, Keine Renovierungskosten. Die jetzige Wohnung kostet nur 360 Warm von Mieter X eine noch günstigere Wohnung gibt es nicht und die neue Wohnung von 393 Euro Warm ist noch angemessen.

Hinzu kommt ja noch das der Vermieter diese Probleme schon vorher hatte und wissen haft die Wohnung an eine Alleinerziehende Mutter vermietet hat. Mieter X sieht auch schon Veränderungen am Kindes Verhalten , wo auch Mieter X schon beim Kinderschutzbund ist und Beratung benötigt.

Der Mieterbund hat auch drauf hin gewissen das die Mieter von dieser Wohnung nicht passt, die Nebenkosten wären zu gering angesetzt. Jede Wohnung kostet in dem Gebiet entweder 480 Euro oder eben 410 Euro oder 396 Euro. Die Gedanke von Mieter X ist ja das hier keine Chance mehr besteht ein günstigere Wohnung zu finden. Die Wohnung über Mieter X kostet sogar 480 Euro und ist auch mit 3 Zimmern ausgestattet.

Also wenn es zu einer Mietanpassung oder Mieterhöhung kommen würde ,dann könnte Mieter X doch in die andere Wohnung ziehen. Weil diese ja auch noch angemessen wäre. Bis 411 Euro könnte Mieter X gehen.

An diesem Fall ist es eigentlich erschreckend zusehen das man als Sozial schwacher keine Möglichkeit auf ruhigen Wohnraum oder sicheren Wohnraum hat. Gerade weil hier auch ein Kind gefährdet ist. Sicher könnte hier ein Fach Sozialgericht für die Familie entscheiden oder?

Oder ist hier auch die Meinung das es Vermieter Sache ist? Aber die Umstände ändern sich nicht.

Mit Freundlichen Grüßen

Robert