Fachabitur - Handwerksmeister

Hallo Forum,

Meine Schulische Ausbildung:

  • Hauptschule
  • Berufsschule (Schnit 3,2)
  • Gesellenbrief (2,5)

Nun meine Frage:

Momentan bin ich als Soldat bei der Bundeswehr tätig. In 1,5 Jahren ist der „Spass“ vorbei (SAZ 8).

Nun würde ich gerne danach in den „gehobenen nicht technischen Dienst“, oder „gehobenen technischen Dienst“.

Dafür muss ich allerings mindestens Fachabitur haben. Ich habe aber nur den Hauptschulabschluss und einen Gesellenbrief (Elektroinstallateur). Um über den BFD (Berufsförderungsdienst) der Bundeswehr, innerhalb 12 Monate Vollzeit, Fachabitur nach machen zu können brauche ich den Realabschluss. Den kann ich mir aber nicht anerkennen lassen, da ich nur einen Schnitt von 3,2 und nicht 3,0 in der Berufsschule hatte.

Jetzt habe ich mitbekommen, dass sich ein Handwerksmeister das Fachabitur anerkennen lassen kann.

Meine Frage dazu ist, ob dafür die schulische Bildung eine Rolle spielt oder ob es nur darauf ankommt das man den Meister besteht.

Weil dann könnte ich den Handwerksmeister machen und mir darüber das Fachabitur anerkennen lassen. Damit wäre es mir dann möglich, mich für den gehobenen öffentlichen Dienst zu bewerben.

Wer von euch hat ähnliches erlebt oder kann mir dazu etwas sagen?

Ich bedanke mich schon einmal im voraus über eure Antworten!!

LG Dominic

Moin,

Nun würde ich gerne danach in den „gehobenen nicht technischen
Dienst“, oder „gehobenen technischen Dienst“.

Dafür muss ich allerings mindestens Fachabitur haben.

ähm, bist Du Dir da sicher?

Mit dem Fachabi kannst Du an einer FH studieren und ein Diplom bzw, in Zukunft ein Bachelor ist meines Wissens die Voraussetzung für eine Einstellung in den gehobenen Dienst.

Was Du ev. meinst, ist, daß man mit Fachabi eingestellt werden kann um an einer FH des öffentlichen Dienstes zu studieren.

Gandalf

Ich glaube für gehobenen Dienst brauchst Du Fachabi. Damit Machst Du dann eine 24 - 36 Monatige Ausbildung dort.

Wenn du allerdings in den höhren Dienst willst, da musst du schon Studiert haben.

LG Dominic

Hallo,

hier bitte den allgemeinen „gehobenen Dienst“ vom „gehobenen techn. Dienst“ unterscheiden!

für den „normalen“ geh. Dienst ist mind. das Fachabitur Voraussetzung für die Einstellung, die Ausbildung erfolgt dann in 24-36 Monaten mit Ausbildungsgehalt beim Dienstherren

für den „gehobenen technischen Dienst“ ist ein FH-Abschluß in einem technischen Studiengang VORAUSSETZUNG, d. h. der Bewerber muss den Abschluss eines technischen Studiengangs (Bachelor) nachweisen können, VOR der Einstellung, wie der Bewerber zu diesem FH-Abschluß gekommen ist, ist dem Dienstherrn egal.

Bitte nochmals genau beim BFD erkundigen!!!

Grüße
miamei

Also ist es möglich mit dem Handwerksmeister (Elektro) das Fachabitur zu bekommen?

LG Dominic

Hallo,

da das an einer vorausgegangenen Stelle im Diskussionsverlauf eine Rolle spielte: Auch mein Wissenstand zur schulischen Voraussetzung lautet „mindestens Fachhochschulreife“:
Der gehobene Dienst (gD) ist eine Laufbahngruppe im deutschen Beamtenrecht – unterteilt in den gehobenen technischen Dienst (z. B. Feuerwehr) und den gehobenen nichttechnischen Dienst (z. B. allgemeine Verwaltung oder Polizei), ferner in die Laufbahnen besonderer Fachrichtung. Schulische Grundvoraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst mit Studium ist mindestens die Fachhochschulreife. Die meisten Bewerber weisen aber die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife nach.

Beste Grüße
Barmbek

Hi,

für Bayern ist das machbar: Meister mind. Note 2 und ein 6-Monatiges Propädeutikum an der FH Amberg-Weiden, nach bestandener Prüfung kann man dann zugelassen werden.

unter Nr. 2.2.4 dieses Merkblattes ist alles beschrieben:
http://www.km.bayern.de/imperia/md/content/pdf/schul…

Grüße
miamei

Hallo,

Jetzt habe ich mitbekommen, dass sich ein Handwerksmeister das
Fachabitur anerkennen lassen kann.

Das geht nicht. Man kann aber auch ohne Abi an Hochschulen zugelassen werden. Guck hier und dann such dein Land: http://www.bildungsserver.de/db/mlesen.html?Id=43827

Gruß
Otto