Hallo,
Um für einen abgelehnten Einspruch,eine Rechtsberatung einzuholen und eventuell Klage gegen ein Finanzamt einzureichen,kommt was für ein Fachanwalt in Frage?
Steuerrecht?
LG Bea
Hallo,
Um für einen abgelehnten Einspruch,eine Rechtsberatung einzuholen und eventuell Klage gegen ein Finanzamt einzureichen,kommt was für ein Fachanwalt in Frage?
Steuerrecht?
LG Bea
Hallo bea,
Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater. Du kannst aber auch alleine vor dem FG auftreten. Vielleicht lohnt sich auch eine kleine Sachverhaltsdarstellung hier im Forum, ggf. gibt das Munition oder aber der Gang vors FG erübrigt sich.
Gruß
Michael
Hallo Michael,erstmal vielen Dank.
Gern will ich versuchen,den Sachverhalt kurz zu erläutern.
Im Mai 2003 wurde ein Antrag auf Eigenheimzulage gestellt (vom Steuerberater wurde das Formular ausgefüllt und zur Unterschrift und Weiterreichung an das Ehepaar ausgehändigt),für den Anbau (an das vorhandene Einfamilienhaus)einer Garage mit Einliegerwohnung (die Wohnung ist abgeschlossen,mit eigenem Eingang,Bad und Einbauküche,Anschluss für Waschmaschine und einer Wohnfläche von 78 m2)
Die Wohnung wurde dem 16-jährigem Sohn zu kostenlosen Wohnzwecken zur Verfügung gestellt.
Die Eheleute gingen davon aus,dass ihnen eine Förderung von 5% der Herstellungskosten,sowie 2 mal Kinderzulage ,sprich die volle Förderung für einen Wohnungsneubau zusteht.
Im August 2003 bekamen sie vom Finanzamt einen Bescheid über die Förderung von 2,5% + 2mal Kinderz.
Der Steuerberater empfahl Einspruch gegen diesen Bescheid und der wurde dann auch mit der Begründung eingereicht,dass es sich um eine abgeschlossene Neubauw.handelt.
Wochen später stand plötzlich ein Vollstreckungsbeamter vor der Tür,mit dem Auftrag,sich von der abgeschlossenheit der Wohnung zu überzeugen.
Der Mann wurde herzlich reingebeten,er konnte sich von alldem überzeugen,mußte nur die total verdreckte Küche vom Spagetti kochen mit Freunden am Vortag und die Schmutzwäsche vor der Badtür hinnehmen.
Er stellte keine Fragen und bestätigte auf Nachfrage der Eheleute,das er weitergibt,dass alles o.k. sei.
Hin und her ging es von da an zwischen Finanza.und Steuerberater.
Hinweise auf Gerichtsurteile wurden hin und her geschoben.
Das ging ein ganzes Jahr.
Und jetzt : „Der Einspruch wird als unbegründet zurückgewiesen“
Der Sohn schaut nur Fern und schläft in der Wohnung.
ahlzeiten nimmt er im Elternhaus ein.Die Wäsche wird auch im Elternhaus gewaschen.
Er ist Minderjährig und obliegt der Fürsorgepflicht der Eltern.
Da er dadurch keinen eigenen Haushalt führt,geht man davon aus,dass die gesammte Familie die Einliegerwohnung nutzt um mehr Platz zu haben.Außerdem hat man im November 2003 auf dem Einwohnermeldeamt nachgefragt,da die angebaute Wohnung eine eigene Hausn.hat,aber es ist dort niemand gemeldet(hat die Familie sofort mit Entschuldigungsschreiben an das Einwohnermeldeamt nachgeholt:2.Wohnsitz für den Sohn im Neubau—wurde wegen räumlichen Zusammenhang völlig übersehen)
Das,was das Finanzamt da als Begründung angibt,stimmt bis ins kleinste Detail überhaupt nicht.
LG Bea
Hi Bea,
gibt es irgendeinen Grund den bisher mit dem Fall beschäftigten Steuerberater das vor dem FG nicht machen zu lassen - aus der Sachverhaltsschilderung kann ich keinen erkennen.
Wenn ich mich nicht irre, ist dieser Fall vom BFH positiv (in Deinem Sinne) entschieden, wird wohl mal wieder durch die Verwaltung nicht angewendet.
Grüße
Chris
Hallo Chris,
selbstverständlich wird jetzt ein Termin beim Steuerberater gemacht,manchmal stellt sich nur die Frage(für einen Laien),ob der auch für den Mandanten arbeitet,oder nur für seinen Geldbeutel(schlechte Erfahrungen).Es besteht totale Unsicherheit,weil man nicht weiß,was für Kosten auf einen zukommen können,wenn man nicht total sicher ist ,ob man gegenüber dem Finanzamt im Recht ist.
Deshalb interressiert mich natürlich dein Hinweis auf das BFH.
Bis jetzt wurde ein ziemlich ähnlicher Fall nicht gefunden,kannst du da vielleicht genauere Angaben machen?Auch wann das entschieden wurde,müsste doch ziemlich neu sein,oder?
LG Bea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]