Fachanwalt für Urheberrecht

Ein Bauträger hat heimlich Bilder gemacht von unser Haus und Garten, er ist rundum das Haus gelaufen und hat viele Bilder (12 Stück) gemacht und auf seinem Website veröffentlicht (Werbung). Jederman im Dorf spricht jetzt darüber. Wir haben das Haus gebaut mit diesem Bauträger und er hat uns sehr betrogen!
Wir wollen Geld haben für diese 6 Monaten dass er die Bilder gebraucht hat und wir wollen dass er ab jetzt die Bilder wegholt von seinem Website. Können wir Geld fragen, wenn Ja wieviel und können wir dafür sorgen dass er die Bilder wegholt?
Da steht nichts im Bauvertrag über Werbung und es ist schon 5 Jahren her dass wir gebaut haben.

Insofern das nicht vertraglich Vereinbart wurde, darf er das nicht!

Entsprechend könnten Sie mit einen Anwalt dagegen angehen. Ob ein Schaden für Sie enstanden ist und in welche Höhe legt dann das Gericht fest.

Nein sie können kein Geld verlangen, da nur der Urheber dies kann in Form einer Nutzungslizenz - ob sie die Unterlassung verlangen können muss noch geklärt werden. Geld wäre nur dann möglich, wenn durch die Veröffentlichung ihnen ein materieller Schaden entsteht - bspw Schaulustige oder Besucher. Das „Gerede“ alleine genügt nicht.

Von wo aus wurden die Bilder gemacht? wurde dazu Ihr Grundstück betreten? wenn ja, dann können sie Unterlassung verlangen, da durch das Betreten ihr Hausrecht verletzt wurde. Wurden die Bilder von öffentlich zugänglichen Raum aus gemacht, haben sie kein Anspruch auf Unterlassung, das dies durch § 59 UrhG gedeckt wäre.

Auf Ihre Anmerkung zu den Steitigkeiten gehe ich nicht ein - sie sind irrelevant

Nein sie können kein Geld verlangen, da nur der Urheber dies
kann in Form einer Nutzungslizenz - ob sie die Unterlassung
verlangen können muss noch geklärt werden. Geld wäre nur dann
möglich, wenn durch die Veröffentlichung ihnen ein materieller
Schaden entsteht - bspw Schaulustige oder Besucher.

Wir haben Schaulustige Personen im Garten gehabt, Personen haben uns angerufen und einmal hat ein Person an die Tür geklingelt, weil der Makler hatte gesagt dass uns Haus mit ihm gebaut ist und wir „sehr zufrieden“ waren.

Von wo aus wurden die Bilder gemacht? wurde dazu Ihr
Grundstück betreten? wenn ja, dann können sie Unterlassung
verlangen, da durch das Betreten ihr Hausrecht verletzt wurde.

Ja, 8 Fotos sind im Hintengarten gemacht.

  • Wo finde ich einen Anwalt für diese Sachen?
  • Wieviel kostet mir das?
  • Zahlt der Rechtsschutzversicherung?
  • Kann den Anwalt nicht zuerst ein Schreiben senden an dem Makler mit zB. 500 EUR Schade? und wegen Hausfriedensbruch. Und wenn er nicht zahlt, dann können wir zum Gericht gehen und dann muss er Gerichtskosten zahlen?
  • Ich habe Angst dass ich den Anwalt und Gerichtskosten zahlen muss, und ich nicht zurückbekomme. Ist das richtig?
  • Ich bin Holländerin und beherrsche die amtliche nicht so toll. Ist das ein Problem?

Ich fürchte da werdet ihr nicht viel dagegen ausrichten können.
Als Hersteller des Gebäudes ist er zusammen mit dem Architekt
Urheber des Gebäudes und hat genau genommen sogar mehr Rechte am „Werk“ wie der Eigentümer.

Gruß
Formator

wenn ich das richtig verstehe, hat jemand von eurem haus und grundstück bilder gemacht um diese als werbung zu benutzten.

das ist nur mit eurer zustimmung rechtens, wenn das zu 100% euer besitz ist.
wieviel schadensersatz ihr hierfür veranschlagen könnt kommt darauf an wie lange die werbung und für welche zwecke eingesetzt wird.

ist die z.b. für kinowerbung eingesetzt worden, dann wird verglichen was bilder zum selbigen zweck allgemein auf dem markt kosten, oder wenn zum beispiel ein fotograf für eine werbeagentur für solche zwecke bilder schießt.stundenhonorar eines fotografen und dann verkauft der die recht der bilder gleich mit dazu, was aber nicht sehr viel sein wird.

wie gesagt es kommt immer auf die verwendung der biloder an.

dass die bilder unverzüglich von der webseite genommen werden können sie mit einem anwalt einfordern.

sollten sie keinen rechtsschutzversicherung haben und wenig geld für einen anwalt haben können sie im fall dass das vor gericht geht „prozesskostenhilfe“ über den anwalt beantragen lassen