Hallo,
ich möchte studieren und habe die Information erhalten,das ich einen Härteantrag stellen kann. Ich bin chronisch krank/ Bluthochdruck und muss dauerhaft Medikamente einnehmen.
Daraufhin bin ich bei meiner Kardiologin gewesen und sie lehnte den Antrag auf Härtefall ab, weil ich medikamentös eingestellt bin und ich dadurch kein Härtefall mehr sei.
Anschließend rief ich in der Fachhochschule an und erklärte dies der Bearbeiterin meiner Berwerbungsunterlagen. Sie meinte aber, dass ich das Recht auf einen Härteantrag habe und das es bei mir voraussetzt, dass ich Medikamente einnehmen muss, weil ich chron. krank bin und um meinen Gesundheitszustand zu verbessern bzw. stabil zu halten.
Habe ich nun Anspruch auf einen Härtefallantrag? Gruß
Es tut mir leid aber ich kenne mich mit dieser rechtlichen Frage nicht aus. Viel Erfolg!
BZ.
Hallo, Bluthochdruck ist auf jeden Fall eine chronische Krankheit weil eigentlich nicht wirklich heilbar, sondern nur durch Medikamente einzustellen. Es sei denn, er ist durch Übergewicht und ungesunde Lebensweise ausgelöst. Die durch falsches Verhalten ausgelösten Blutdruckveränderungen sind demnach heilbar und kein Grund für einen Härtefallantrag.
Der sogenannte essentielle Hochdruck (s.o.) ist nicht heilbar und muß ständig bis ins hohe Alter medikamentös behandelt werden, damit chronisch und ein Grund für einen Härtefall. Würde es auf jeden Fall versuchen, ggf. anderen Arzt aufsuchen, der das auch so sieht. LG Dr. Matthiesen