Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung
erfolgt per Gesetz durch die sog. „kassenärztliche
Vereinigung“. Diese legt die Zahl der zu besetzenden
Kassenarztsitze nach geheimnisvollen Kriterien fest.
Servus Priamos,
hier will jemand erst einmal Auskunft, nicht die - sicher verständlichen - frustbedingeten Kommentare eines altgedienten Weißkittels.
Vielleicht sind für Dich die Kriterien geheimnisvoll - transparent sind sie trotzdem. Sie sind in Gesetzen (SGBV), Satzungen, (z.B. die Satzung der Kasenärztlichen Vereinigung Bayerns:
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumente/Praxis/Rec…
und in Ordnungen (hier die Zulasungsordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung)
http://daris.kbv.de/daris/doccontent.dll?LibraryName…
festgelegt.
KV’en bilden mit den Kassen zusammen die sogenannte Selbstverwaltung, die in übertragener Normenkompetenz staatlich/hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
Soweit die Fiktion. In der Realität haben die beiden großen Ärztegruppen (die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhausärzte) unterschiedliche Wahrnehmungen und Interessenlagen. Wenn es ums Geld geht, kommen die Interessen der Vertragsärzte und der Privatärzte, der Fachgruppen, der Krankenkassen und -versicherungen, der Arbeitgeber und Gewerkschaften und die der Gesetzgeber noch dazu.
Da ist es kein Wunder, wenn in der Selbstverwaltung ein hohes Maß an Professionalität gefordert ist, das ein niedergelassener Arzt mit seinen zeitlichen und wirtschaftlichen Zwängen kaum noch erwerben kann. Das führt zur Entfremdung zwischen Wählern und Gewählten, zu Frust und Misstrauen - wie im Parlamentarismus auch. Aber - dass genug Ärzte ihren Hintern hochkriegen würden, um auf demokratische Weise die Verhältnisse in Kammer und KV zu ändern, ist seit den fünfziger Jahren nicht passiert. Da ist es schon bequemer, ein paar vollautomatische Sottisen abzulassen und zur Tagesordnung überzugehen.
Offiziell
vertritt sie auch die Ärzte gegenüber den Krankenkassen -
tatsächlich aber tritt sie sie eher.
s.o.
Besetzt werden die KVen durch Verwaltungsbeamte und Ärzte, die
von Medizin keine Ahnung haben (ich kenne da nur eine
Ausnahme), und sie bestimmen darüber, wieviel Ärzte welcher
Fachrichtung in dem entsprechenden Gebiet zugelassen werden.
Die ‚Verwaltungsbeamten‘ sind keine Staatsbeamten, die von irgendwelchen Ministerien in die KVen abgeordnet werden, sondern Angestellte der KVen, deren Führung von den Ärzten frei gewählt wird.
Die KVen wurden nach dem Krieg gegeründet, damit die Ärzte
nicht durch die Krankenkassenkassen ausgenommen werden können.
So rechnen Ärzte auch nicht mit den Krankenkassen ab, sondern
mit der für sie zuständigen KV.
Es sollte hier erwähnt werden, dass das ‚Prüfgeschäft‘, also die Überprüfung der Abrechnungen auf Einhaltung der Vorschriften und des Wirtschaftlichkeitsgebots, von den KVen betrieben und verantwortet wird. Die Kassen sitzen allerdings in den entsprechenden Aussschüssen mit Parität drin.
Die Machtfülle der KVen ist in den letzten Jahrzehnten immens
gestiegen und man komm nur noch mit Hilfe der Sozialgerichte
dagegen an - und diese Prozesse sind für den Arzt
kostenpflichig!
. . . für die anderen Parteien vor dem Sozialgericht ebenso. Die Zusammensetzung der zuständigen Kammern ist ziemlich professionell, die Schöffen dort kommen auch aus der Kollegenschaft und haben durchaus Ahnung von der medizinischen Realität.
All die Institutionen, die über uns Weißkittel wachen, die unsere Interessen, oder die der Allgemeinheit vertreten, tun das in Deutschland. In einem Land, das zur Überregulierung neigt, in dem nicht einmal Revolutionen dazu führen, dass Verstaubtes und Veraltetes in den Mülleimer kommt. Deshalb ist es völlig aussichtslos, das deutsche Gesundheitswesen reformieren zu wollen. Hasselfeld, Ehrenberg, Blüm, Fischer, Seehofer. Schmid und Rösler wären ein paar, die es angeblich versucht haben. Es ist ein Wunder, dass unser Gesundheitssystem tatsächlich gelegentlich gesunde Menschen gesund bleiben lässt
. Da sind wir beide uns dann wohl wieder einig.
Gruß
Kai Müller