Fachbuchquittungen

Angenommen jemand jobbt in einer kleinen, ländlichen Buchhandlung und angenommen viele Kunden verlangen Fachbuchquittungen für das Finanzamt - auch, wenn es sich eindeutig nicht um Fachbücher handelt. Und schließlich noch angenommen, der Chef dieses Angestellten hält den Mitarbeiter dazu an, diese Fachbuchquittungen auch auszustellen, da er es sich in dieser dörflichen Umgebung, in der jeder jeden kennt, nicht erlauben kann, es sich mit jemanden zu verscherzen. Macht sich der jemand strafbar wegen Beihilfe zum Betrug durch das aushändigen?

Hi Caroline,

Fachbuchquittungen für das Finanzamt - auch, wenn es sich
eindeutig nicht um Fachbücher handelt. Und schließlich noch
angenommen, der Chef dieses Angestellten hält den Mitarbeiter
dazu an, diese Fachbuchquittungen auch auszustellen, da er es
sich in dieser dörflichen Umgebung, in der jeder jeden kennt,
nicht erlauben kann, es sich mit jemanden zu verscherzen.
Macht sich der jemand strafbar wegen Beihilfe zum Betrug durch
das aushändigen?

man kann da natürlich „Fachbuch“ auf die Quittung schreiben oder auch „Käsekuchen“. Das Finanzamt erkennt beide nicht an, sofern dort nicht auch noch der genaue Titel des Buches draufsteht.

Sofern man aber angehalten wird, eine Quittung mit Titeln auszustellen, die gar nicht verkauft wurden, z.B. wenn ein Informatiker das Kamasutra kauft, aber auf der Quittung „Algorithmen und Datenstrukturen“ drauf stehen haben möchte, so ist dieses ein anderes Thema…

Gruss
norsemanna

Hallo,

wars eine Seminaraufgabe?

Grüße