Fachbücher - Anlagevermögen

Hallo zusammen,

folgende Frage erhitzt derzeit die Gemüter in unserer Fibu-Abteilung: Sind Fachbücher, die wir für unsere technische Abteilung kaufen, deren Anschaffungskosten über DM 800,- betragen abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ? Und wie verhält es sich wenn die Anschaffungskosten innerhalb der GWG-Grenzen liegen ?
Oder sind Bücher, aufgrund evtl. Nichtabnutzbarkeit, sofort als Betriebsausgaben zu verbuchen ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Tom

meiner meinung nach sind diese schon aktivierungspflichtig. musst mal in die AfA tabellen schauen. ich habe ein BFH urteil gefunden, wonach bücher in einer bibliothek einzelne wirtschaftsgüter sind und nicht die ganze bibliothek ein WG! daraus folgt für mich, das bücher auch GWG und normales AV sein können.

gruss

shob

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Hallo zusammen,

folgende Frage erhitzt derzeit die Gemüter in unserer
Fibu-Abteilung: Sind Fachbücher, die wir für unsere technische
Abteilung kaufen, deren Anschaffungskosten über DM 800,-
betragen abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ? Und
wie verhält es sich wenn die Anschaffungskosten innerhalb der
GWG-Grenzen liegen ?
Oder sind Bücher, aufgrund evtl. Nichtabnutzbarkeit, sofort
als Betriebsausgaben zu verbuchen ?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Tom

hallo tom,

grundsätzlich handelt es sich bei den büchern wohl um anlagevermögen. sofern nicht die regeln von § 6 Abs. 2 EStG greifen, müssen diese dann auch mit den anschaffungskosten aktiviert und über die nutzungsdauer abgeschrieben werden.

aber wie lange ist diese?

handelt es sich z.B. bei einem buch um die „lohnsteuertabellen 2001“ :smile:, dann dürfte deren nutzungsdauer nicht länger als 1 jahr betragen, denn wen interessieren nächstes jahr noch die tabellensprünge von heuer?

oder wenn es sich um rechtsbücher handelt, die jedes jahr von eurer firma neu angeschafft werden, weil ihr wissen müsst, wie die neueste rechtsprechung ist, dann sind die bücher aus dem letzten jahr heuer ebenfalls schon veraltet.

hi gunnar,

wenn du die nutzungsdauer nach von büchern daran berechnest, wie oft sie neu aufgelegt werden, dann glaube ich das nicht ganz. vielmehr unterliegen die doch exakt einer ND und können im falle des falles auf den teilwert von 0,- abgeschrieben werden, wenn ein neues kommt, oder?

aber trotzdem, auf die idee bin ich nicht gekommen …

gruss

sagt der shob

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