Hallo zusammen,
folgende Frage erhitzt derzeit die Gemüter in unserer
Fibu-Abteilung: Sind Fachbücher, die wir für unsere technische
Abteilung kaufen, deren Anschaffungskosten über DM 800,-
betragen abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ? Und
wie verhält es sich wenn die Anschaffungskosten innerhalb der
GWG-Grenzen liegen ?
Oder sind Bücher, aufgrund evtl. Nichtabnutzbarkeit, sofort
als Betriebsausgaben zu verbuchen ?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Tom
hallo tom,
grundsätzlich handelt es sich bei den büchern wohl um anlagevermögen. sofern nicht die regeln von § 6 Abs. 2 EStG greifen, müssen diese dann auch mit den anschaffungskosten aktiviert und über die nutzungsdauer abgeschrieben werden.
aber wie lange ist diese?
handelt es sich z.B. bei einem buch um die „lohnsteuertabellen 2001“
, dann dürfte deren nutzungsdauer nicht länger als 1 jahr betragen, denn wen interessieren nächstes jahr noch die tabellensprünge von heuer?
oder wenn es sich um rechtsbücher handelt, die jedes jahr von eurer firma neu angeschafft werden, weil ihr wissen müsst, wie die neueste rechtsprechung ist, dann sind die bücher aus dem letzten jahr heuer ebenfalls schon veraltet.