Fachbücher schenken

Hallo, ihr Steuerexperten!
Gibt es eine Möglichkeit, gebrauchte Fachbücher einer wissenschaftliche Bibliothek (Uni oder so) zu schenken und mit Hilfe einer Spendenquittung von der (EK-)Steuer abzusetzen?
Wer würde den Schätzwert feststellen? Die beschenkte Institution?
Danke!
H.

hallo,

zuerst ist zu prüfen, ob der spendenempfänger auch spendenbescheinigungen ausgeben darf. das ist zwar die regel, aber prüfen sollte man es dennoch. für gebrauchte sachen ist der zeitwert anzusetzen, welcher sich bspw. bei ebay.de leicht für bücher einholen lässt. solange der angesetzte wert unter dem neuwert liegt, gibt es wohl keine probleme. sollen wegen alter der bücher (antiquitäten) beträge über dem ehem. anschaffungswert angesetzt werden oder bspw. weil es sich um gesamte sammlungen, jahrgänge etc. handelt, sollte ein gutachten eingeholt werden.

mfg vom

showbee

Sachspende
Hallo,

OFD Verfügung dazu unter
http://www.vereinsbesteuerung.info/sachspenden.htm

Viele Grüße
C.

Aber Vorsicht, wenn der Schenkende den Kauf der Fachbücher selbst schon als Betriebsausgabe abgesetzt hat, ist ein nochmaliges Absetzen der Spendenquittung bedenklich - immerhin hatte die Spende dann ja beim Geber den Buchwert Null…

Viele Grüße
Mark

hi,

wieso? wie kommst du darauf? solange wie die bücher einen verkaufswert haben ist das i.O.! wenn aus betriebsvermögen gespendet wird, ist dann natuerliche eine entnahme zu buchen. im betrieb ergibt sich dann ein buchgewinn und im privatbereich eine abzugsfähige spende. ggf. gibt es ein ust-problem…

mfg vom

showbee

Aber ist das nicht ein Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Spiel? Die Spende muss ja reell bewertet sein, also würde auch die Entnahme realistischer Weise in ähnlicher Höhe bewertet…

Viele Grüße
Mark

Aber ist das nicht ein Linke-Tasche-Rechte-Tasche-Spiel? Die
Spende muss ja reell bewertet sein, also würde auch die
Entnahme realistischer Weise in ähnlicher Höhe bewertet…

hi,

jep, im betrieblichen fall verbleibt es beim +/- null (m.E.), aber durch die abzugsfähigkeit wird wenigstens die weggabe begünstigt gegenüber der „nur-entnahme“ zum privatverbrauch. sozusagen eine priviligierte sachentnahme.

im übrigen sollte man ja auch spenden, weil man dem anderen was zukommen lassen will und sich gemeinnützig verhalten möchte. wer spendet um steuern zu sparen, hat nicht mitbekommen, dass die steuerermäßigung NIE 100% vom aufwand beträgt!

gruss vom

showbee

Hallo, Ihr Hilfsbereite!
Allen, die sich mit gutem Rat geäußert haben, sage ich Dank.