Fachhochschule als Arbeitgeber

Beispiel: Eine duale Studentin macht eine Ausbildung zur Mechanikerin in der Werkstatt einer FH, an der sie auch das Studium absolviert. Sie ist dort als Auszubildende angestellt. Jetzt ist die Situation so, dass die FH sagt, dass sie ihr keine monatliche Ausbildungsvergütung zahlen können, weil die FH sie nicht für die Studienleistung bezahlen darf.
Wenn eine FH eine duale Studentin einstellt, dann sollte dieser doch das gleiche zustehen, wie den anderen (bei „normalen“ Unternehmen) dual Studierenden, d.h. eine monatliche Vergütung.
Gibt es irgendwo ein Gesetz in dem geregelt ist, dass die FH die Ausbildungsvergütung in den Monaten in denen studiert wird, nicht zahlen darf?