nachdem ich jetzt wirklich lange rumgesucht habe, versuche ich das Ganze jetzt mal hier.
Wenn ein Schüler nach der 12. Klasse Gymnásium die Schule verlässt und ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert, hat der dann die Fachhochschulreife? Wird das Freiwillige Soziale Jahr als gefordertes Praktikum anerkannt?
Und welchen Notendurchschnitt muss er haben. Ich habe mir die gesetzliche Bestimmung durchgelesen und verstehe das nicht wirklich richtig, obwohl ich auch im öffentlichen Dienst bin und eigentlich Gesetze lesen kann. (Das Ganze habe ich gefunden in der ausbildungsordnung zum Erwerb der Fachhochschulreife
Danke schon mal für eure Mühe
Marion
Guten Morgen,
kann nur aus der Erinnerung berichten, aber soweit ich weiss hat man mit FSJ und 12 Jahren Schule FHR. Als ich FSJ gemacht hab (vor 5 Jahren) war einer dabei in genau dieser Situation.
Eine sichere Antwort wird dir das nächste Schulamt geben können.
LG Backs
Für mich stellen sich noch einige Fragen, bevor die deine benatwortet werden kann.
Wenn ein Schüler nach der 12. Klasse Gymnásium die Schule
verlässt
Der Schüler verlässt die Schule ohne eine Abschlussprüfung absolviert zu haben?
Ist Regelzeit am Gymnasium eigentlich 13 Jahre?
Ich habe mir die
gesetzliche Bestimmung durchgelesen und verstehe das nicht
wirklich richtig
Ich denke das ist mit Sicherheit in der entsprechenden Schulordnung geregelt, in Bayern ist das die (Gymnasialschulordnung -GSO).
Aber da wirst du schon gelesen haben, oder?
das ist wahrscheinlich in jedem Bundesland anders geregelt. Wenn die Frage dich als Mutter interessiert, frag am besten den Oberstufenleiter (oder weiß der Teufel, wie der bei Euch in NRW heißt), deines Kindes. Wenn es dich persönlich nicht wirklich stark interessiert, lass es sein - ein normaler Sterblicher versteht diese Verordnungen nicht.
Ich habe mal auf der Seite eures Bildungsministeriums gesucht:
„Schulischer Teil der Fachhochschulreife
Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann nach der Jahrgangsstufe 11 bzw. nach der Jahrgangsstufe 12 erworben werden. In jedem Fall ist zusätzlich eine mindestens zweijährige, abgeschlossene Berufsausbildung bzw. ein einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife nachzuweisen. Näheres dazu ist im Anhang der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe (APO-GOSt) geregelt.“ http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Sc…
Ich vermute, dass ein Freiwilliges Soziales Jahr kein gelenktes Praktikum ist, aber wer weiß…
Falls Du noch weiter suchen willst: http://www.google.de/search?sourceid=navclient-ff&ie…
Danke
Vielen Dank für die Antworten. Ich werde mal bei der Bezirksregierung nachfragen müssen. Ich habe dort schon mal rumgehorcht aber keiner wusste was genaues, da scheinbar die Richtlinien zu Anfang diesen Jahres geändert wurden.
Ich werde mal bei der
Bezirksregierung nachfragen müssen.
Wenn Du nicht einen Draht zu denen hast kann es lange dauern, bis Du an die richtige Person gerätst
rumgehorcht aber keiner wusste was genaues, da scheinbar die
Richtlinien zu Anfang diesen Jahres geändert wurden.
Dann herrscht ohnehin das große Chaos. Hier in Niedersachsen musste nach einem solchen Chaos einer Gruppe von Schülern die Fachhochschulreife zuerkannt werden, obwohl sie sie nach den neuen Richtlinien nicht hatten, aber von ihrem Schulleiter falsch informiert worden waren. Der hatte das Chaos nämlich auch nicht durchschaut.
Schön, gell?
bzw. ein einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der
Fachhochschulreife nachzuweisen…
kann ich ergänzen:
Das einj. gel. Pr. ist ein streng geregeltes und kontrolliertes Praktikum (Krankheitstage, Fehlzeiten, umfassende Berichte) an einer Ausbildungsstelle, die von der lenkenden Schule anerkannt sein muss, da ein inhaltliches Anforderungsniveau nicht unterschritten werden soll. Denn dieses Praktikum stellt eine stark komprimierte Berufsausbildung dar.
Es ist der „Turboweg“ zur Fachhochschulreife und in eine höhere berufliche Laufbahn.
Freundliche Grüße
rotmarder