Hallo,
ich wohne in Baden-Würtenberg und hatte 2006 bis 2008 ein zweijähriges Berufskolleg mit Erwerb der Fachhochschulreife besucht. Allerdings habe ich meine Fachhochschulreife aufgrund meiner Leistungen NICHT bekommen. Ein Jahr (also diesen Sommer) habe ich die Matheprüfung an der selben Schule extern nachgeholt, da ich dort eine 6 hatte und mir eine 5 gereicht hätte zum erlangen der Fachhochschulreife. Also ich bin nur zu der Matheprüfung gekommen und habe die Schule ansonsten nicht besucht. Nun ja leider hat es wieder nicht geklappt (5,5). Mir wurde gesagt dass ich das nächstes Jahr nicht wieder so machen kann.
Meine Frage: Stimmt das?? Ist das irgendwo konkret rechtlich so geregelt? Finde ich etwas komisch einmal kann ich extern die Prüfung machen ein zweites mal nicht?
Bitte helft mir weiter, bin echt ratlos!
Tausend Dank