N’abend!
Ich kenne nicht die genaue Inhalte eines
FH-Informatikstudiums, aber auf ein Minimum an höherer
Mathematik kannst Du Dich dabei durchaus einstellen, auch
Analysis wird dazugehören …
Dazu habe ich etwas auf einer einschlägigen Homepage über das
IT-Studium gefunden:
„Die Vorlesungen in der Mathematik beginnen bei null, schreiten dann allerdings sehr schnell voran. Mitarbeit und ein grundlegendes mathematisches Verständnis helfen dabei mehr als jeder Vorkurs.“
Soviel dazu. 
Die Hochschulen unterscheiden selbst zwischen allgemeiner und
fachbezogener Hochschulreife - von Studiengang zu Studiengang.
Daher wäre es vielleicht sinnvoll, dort direkt anzufragen oder
(anonymer) online nach der Studienordnung zu suchen, in der
auch etwas zur Zulassung stehen wird.
Also für die Hochschule hier brauche ich zum Beispiel die
Fachhochschulreife.
Sicher ist jedoch, dass
ein einjähriges fachbezogenes Praktikum zum Studium
berechtigt.
Führt wohl kein Weg daran vorbei. Die Frage ist natürlich, ob ich in der Praktikumszeit BAföG bekäme. Denn wenn ich 8 Stunden dort bin,
kann ich nicht auch noch 8 Stunden arbeiten gehen. Ich habe eine Wohnung, die bezahlt werden muss.
Die beim BAföG-Amt wissen es anscheinend selbst nicht genau (!)
(
Denn auf meine E-Mail kam die Antwort: Nein, Sie bekommen kein BAföG,
da sie das Praktikum freiwillig machen.
Und per Telefon kam die Antwort: Natürlich bekommen Sie BAföG, da es
zur schulischen Ausbildung gehört.
*verwirrtsei*
Vielleicht war es auch eine blöde Idee überhaupt meine Frage
zu stellen. Tut mir leid.
Wenn es eine blöde Idee gewesen wäre, hättest Du nicht diese
Antworten bekommen, daher braucht Dir das auch nicht leid zu
tun.
Ok, stimmt auch wieder. Ich wollte nur niemanden verwirren. 
P.S. Lass Dir am besten von Deiner alten Schule noch eine
Bescheinigung ausstellen, dass Du den schulischen Teil der
FH-Reife absolviert hast.
Das steht so auf meinem Abgangszeugnis drauf:
„Das Zeugnis schließt auf der Grundlage der Übereinkuft zum Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in der Gymnasilen Oberstufe zwischen den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (sog. „Elf-Länder-Vereinbarung“) von 1998 den schulischen Teil der Fachhochschulreife ein.“