Fachinformatiker Was von Steuer absetzen

Hallo,
Wenn jemand eine Lehre als Fachinformatiker gemacht hat, kann er Kosten zur Weiterbildung in seinem Beruf von der Steuer absetzen. Die Frage dieses Fachinformatiker’s ist nun, welche Dinge er genau von der Steuer absetzen kann? Welche Hardware? Welche Software bzw. welche Arten von Software? Welche Bücher? Welche Regelungen gibt es? Gibt es Grenzen wie z.B „Nur Computer bis 255 Euro lassen sich absetzen“ oder Regeln wie z.B „Ein Fachinformatiker Systemintegration kann keine Bücher über Anwendungsentwicklung absetzen“? Kennt jemand vielleicht die genauen Regelungen bzw. eine Seite man wo man diese nachlesen kann? Der Informatiker wünscht einen schönen Tag und hofft auf Zuschriften.Danke.

Viele Grüße

Informatics

Werbungskosten Fachinformatiker
Hi !

Das Einkommensteuer-Gesetz läßt sämtliche Aufwendungen, die in objektivem Zusammenhang mit dem Beruf stehen, zum Abzug zu. Es ist dabei vollkommen unerheblich, welchen Beruf man ausübt. Wichtig ist nur, dass sie mit dem eigenen Beruf in Zusammenhang stehen.

Bsp:
Ein Koch wird sicherlich einen Kochlöffel absetzen dürfen oder ein Kochbuch.
Ein Maurer darf einen Hammer oder eine Maurerweste absetzen

Ein Informatiker darf sämtliche Kosten, die ihm entstehen absetzen. Benötigt er also einen Rechner oder neue hardware ist diese Abzugsfähig. Benötigt er neue software, ist diese abzugsfähig. Bildet er sich mit Zeitschriften weiter (ACHTUNG: heikles Thema!!), kann er die Kosten hierfür absetzen. Trifft er sich mit Kollegen auf Kongressen, kann er diese absetzen. …
Also alles, was mit dem Beruf zu tun hat.

Eine genauere Antwort ist leider nicht möglich, da jeweils im Einzelfall geprüft werden muss, ob es sich um Werbungskosten handelt oder nicht. Es werden daher auch Informationen, die sonst irgendwo im Netzt zu finden sind, immer überprüft werden müssen, ob sie auf deinen Fall anwendbar sind.

Im Zweifel einfach einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater aufsuchen.

BARUL76

Hallo informatics,

ich kann dir kurz schildern wie es bei mir war. Bei mir ging es aber nicht um Weiterbildungskosten.

Ich musste dem Finanzamt nachweisen, dass ich diese und jene Software brauche um von zu hause aus arbeiten zu können. Sprich der Arbeitgeber musste mir ein Schreiben anfertigen, in dem ausgeführt war, dass zwecks dieser und jener Dinge einen Arbeitsplatz zu hause von nöten ist. Diese Dinge sind dann auch problemlos anerkannt worden.

Wie es bei den Weiterbildungskosten mit Hard- und Software aussieht kann ich dir allerdings nicht sagen. Wende dich am besten an einen Lohnsteuerhilfeverein. Das habe ich damals auch gemacht.

Gruß

Phoebe

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