jemand, der jemanden fachlich berät, ist das das gleiche wie ein Gutachter?
Wie hoch liegen mögliche Stundensätze für einen fachlichen Berater?
Wenn ein fachlicher Berater zwei Rechnungen schreibt und da in unterschiedlichen Jahren die selben Leistungen zu unterschiedlichen Preisen abrechnet - was gilt denn und wie wirkt das auf das Gesamtbild (einmal 50 - 70 Euro pro Stunde und einmal gleich 90,-- Euro)?
jemand, der jemanden fachlich berät, ist das das gleiche wie
ein Gutachter?
Nein, das sagt eigentlich schon die Bezeichnung. Ein Berater berät, er trägt also zur Entscheidungsfindung des Klienten / Kunden / Mandanten bei.
Ein Gutachten ist die Beurteilung eines Problems / Sachverhalts.
Was beide Bezeichnungen gemein haben: Sie sind als solche nicht geschützt. Lediglich für die Gutachter (respektive Sachverständige) die im Rahmen eines Prozesses als solche eine Rolle spielen, gilt, dass sie vom Gericht ernannt werden müssen.
Wie hoch liegen mögliche Stundensätze für einen fachlichen
Berater?
Das hängt nun ganz stark davon ab, worin die Fachlichkeit des Beraters liegt. Davon hängt ab, ob das Honorar völlig frei im Rahmen der Marktkräfte verhandelbar ist (bspw. beim Stilberater, Unternehmensberater, Lebensberater) oder ob es rechtliche Rahmenbedingungen gibt (bspw. Rechtsanwalt, Arzt, Schornsteinfeger)
Wenn ein fachlicher Berater zwei Rechnungen schreibt und da in
unterschiedlichen Jahren die selben Leistungen zu
unterschiedlichen Preisen abrechnet - was gilt denn und wie
wirkt das auf das Gesamtbild (einmal 50 - 70 Euro pro Stunde
und einmal gleich 90,-- Euro)?
Das spricht eher dagegen, das es sich um einen Arzt, Rechtsanwalt oder Unternehmensberater handelt, es könnte sich aber um einen Stilberater handeln, der sich in den letzten Jahren relativ gut in Szene gesetzt hat.
Im Ernst: Auf Basis dieser Infos kann man eigentlich gar nichts weiter dazu sagen.
jemand, der jemanden fachlich berät, ist das das gleiche wie
ein Gutachter?
Nur, wenn es ein Gutachten ist, was erstellt wird.
Wie hoch liegen mögliche Stundensätze für einen fachlichen
Berater?
Nullkommanichts bis eine Million.
Es gibt (außer in wenigen Fällen) kein Vorgaben.
Wenn ein fachlicher Berater zwei Rechnungen schreibt und da in
unterschiedlichen Jahren die selben Leistungen zu
unterschiedlichen Preisen abrechnet - was gilt denn und wie
wirkt das auf das Gesamtbild (einmal 50 - 70 Euro pro Stunde
und einmal gleich 90,-- Euro)?
Dann ist er wohl teurer geworden.
Sag mal, willst Du nicht einfach mal schildern, um was es eigentlich geht? So wird das doch nichts.
Gruß
loderunner
Also rein hypothetisch gesehen natürlich:
Es wird ein fachlicher Berater beauftragt für jemanden unterstützend tätig zu werden. Dabei soll der fachliche Berater bei Verhandlungen dabeisein, Schriftverkehr führen etc., um, eigentlich, dem Klienten die Arbeit zu erleichtern. Der fachliche Berater strebt an das ganze als „Musterprozess“ zu nehmen, um generell als fachlicher Berater für Klienten in diesem Bereich tätig werden zu können. Dazu wird auch ein Vertrag geschlossen, der da sagt, dass vorab keine Rechnung erstellt wird, weil das ganze prinzipiell durchgesetzt werden sollte und nicht auf den Einzelfall bezogen. Aus dem Grunde macht der fB auch keine Angaben zu seiner Honorarhöhe etc. pp.
(Das ist kein RA, kein Unternehmensberater, sondern jemand, der ein Studium absolviert hat, das ihn befähigt als fB, theoretisch auch als Gutachter (wenn er denn gerade Gutachten erstellt) tätig zu werden.)
Er schreibt dann einmalig eine Musterrechnung in Höhe X, versucht die beim „Feind“ (nicht beim Klienten) durchzudrücken, das klappt nicht auf Anhieb, die Sache wird verschoben und nicht mehr angesprochen.
Das geht noch so eine Zeitlang weiter und kurz bevor es zum großen Finale kommt, sprich der „Musterprozess“ beginnen würde, kündigt der fB seinen Klienten und schickt plötzlich eine RE im höheren vierstelligen Segment. Das würde beim Klienten für etwas Erstaunen sorgen. Ist das ganze überhaupt okay so, da anders vereinbart (s.o.)?Jetzt treten nämlich so theoretische Fragen auf, wie ist das mit den Leistungen, die älter als drei Jahre alt sind, sind die Verfallen? Was ist mit dem, was in der ersten RE stand und nie verfolgt wurde? Ist das theoretisch verfallen? Wenn der gute Mann jetzt fB ist und nicht Gutachter, was sind denn „normale“ Stundensätze. Ist das Schreiben eines Briefs für etwas über 100,-- Euro Wucher oder normal? Der gute Mann halt also die Leistung X mal für z.B. 50,-- Euro erbracht, jetzt plötzlich schreibt er was neues und will für die Leistung annähernd das Doppelte haben. Welcher Betrag stimmt denn jetzt? Hausbesuche für annähernd 200,-- Euro, wo hört da der gute Ton auf? Das sind alles Fragen, die sich dem Klienten stellen würden, wenn ihm so etwas denn mal passiert. Und was tut man in solchen Fällen denn wohl?
Dazu wird auch ein Vertrag geschlossen, der da sagt, dass vorab keine Rechnung erstellt wird
Was bedeutet „vorab“?
KEINE AHNUNG, so lautet der Wortlaut eines Schreibens des fB. Diese Klausel dient ja angeblich der Vermeidung der Geschichte, dass vor endgültiger Erreichung des Ziels und endgültiger Abrechnung (da Musterfall vor einer entsprechenden Institution) eine RE erstellt wird.
Welche Vereinbarungen über Vergütung :sind sonst noch enthalten?
GAR KEINE
Er schreibt dann einmalig eine Musterrechnung in Höhe X
Wer ist Rechnungsempfänger? Klient? Gegnerische Partei?
Klient mit direkter Weiterleitung an gegnerische Partei, die auch erfolgte. Da gibt es wohl noch mysteriöse Schreiben, die gerade aus dem Nebel auftauchen.
kündigt der fB seinen Klienten
Ist der geschuldete Erfolg oder sind teilgeschuldete
Leistungen lt. Vertrag erbracht?
KEIN VERTRAG, wo sowas enthalten ist. Es gibt ja nur das Schreiben (s.o.) und eine Vollmacht. Die gegnerische Partei weist sogar darauf hin, dass eine Arbeit als Gutachter mitnichten oder nur minimal existent sein sollte, Rest wäre Schriftverkehr, den wir alle uns gegenseitig schreiben können ohne Ahnung von der Materie zu haben.
Jetzt treten nämlich so theoretische Fragen auf …
Erst einmal klären, ob überhaupt Vergütungsansprüche bestehen.
Kein Vertrag da, wo bspw. sowas wie Stundenlöhne drin stehen, kein Vertrag da, wo drinsteht, was das Ziel ist. Es gibt theoretisch noch Wortlaut, falls gewünscht.
je mehr du schreibst, umso schwieriger wird es. Angefangen von „welche Art von Auftrag ist erteilt, ist einer erteilt?“ usw.
Schwierig, hier weiter nachzufragen und evtl. auch näheres zu erläutern.
Falls du noch Unterstützung (selbstverständlich unverbindlich und ohne irgendwelche Vergütung brauchst, sende mir einfach eine Mail. Ich versuche dann weiter zu helfen.