Fachliche Kompetenz

Liebe/-r Experte/in

Wie darf oder kann man seine fachliche Kompetenz z.B in Elektronik vor einem deutschen Gericht beweisen bzw. wie wurde sowas schon erfolgreich bewiesen ?
Bitte geben Sie einen oder 2 Referenzfälle an.

Hallo Marcus,

zunächst ist zu unterscheiden, vor welchem Gerichtszweig Sie ihre fachliche Kompetenz nachweisen wollen. Vor einem Verwaltungsgericht oder Strafgericht haben Sie es einfacher - da gilt nämlich der Amtsermittlungsgrundsatz (d.h. das Gericht ist an sich verpflichtet, den Sachverhalt selbst zu ermitteln).

Anders liegt es bei den Zivilgerichten - dort gilt der sog. Beibringungsgrundsatz, d.h. Sie sind verpflichtet, den für Sie vorteilhaften Sachverhalt selbst bei Gericht vorzutragen.

Des Weiteren ist zu beachten, dass die Voraussetzungen für den Nachweis einer bestimmten Kompetenz oder Befähigung gesetzlich geregelt sind, wobei die Einzelheiten oft der(Fach)Aufsicht überlassen wird.

Befinden Sie sich einmal vor einem deutschen Gericht, können Sie den erforderlichen Nachweis (soweit spezialgesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist z.B. Diplom oder Arbeitserfahrung) in den üblichen Formen wie Zeugenaussagen, Urkunden, (Sachverständigen)gutachten etc. erbringen.

Erleichterungen gibt es in bestimmten Verfahren:

In manchen Verfahren reicht sogar die Glaubhaftmachung - aber nur wenn dies dort explizit festgelegt ist.

In anderen Verfahren kann das Gericht die Beweismittel frei wählen (sog. Freibeweis) aber auch nur da, wo das Gesetz dies ausdrücklich zulässt.

Daher müsste man, um Ihnen eine genauere Auskunft geben zu können, genau wissen, was Sie eigentlich erreichen möchten.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben.

MfG

HK

Mir ist nicht ganz klar, in welchem Zusammenhang eine solche Prüfung erfolgen soll. Üblicherweise gibt es einen Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, z.B. Gesellenbrief, den man vorlegen kann.

Inwieweit im Ausland erworbene Kenntnisse oder Ausbildungen nachgewiesen und anerkannt werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier können Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer an Ihrem Wohnort sicherlich weiter helfen.

Wie darf oder kann man seine fachliche Kompetenz z.B in
Elektronik vor einem deutschen Gericht beweisen bzw. wie wurde
sowas schon erfolgreich bewiesen ?

Hallo,

die fachliche Kompetenz wird durch Vorlage einsprechender Ausbildungsnachweise (Urkunden) bewiesen, Gesellen- oder Meisterbrief, Schul-, Fachschul- oder Hochschulabschluss, Promotion, Habilitation u.ä… Alles daneben wird schwierig, u.U. durch das Gutachten eines Sachverständigen oder Zeugen.

Im Zivilprozess gibt es lediglich fünf Beweismittel, Merkwort: SAPUZ (Sachverständige, Augenschein, Parteivernahme (selten, nie zielführend) Urkunden und Zeugen.

Mehr geht nicht, alles andere ist Mumpiz.

MfG

Andreas Kleiner

Was ist mit alten und jetzigen Rechnungen ,die man als Techniker gestellt hat und dann auch bezahlt worden sind?

Was ist mit alten und jetzigen Rechnungen ,die man als Techniker gestellt hat und dann auch bezahlt worden sind?

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Was ist mit alten und jetzigen Rechnungen ,die man als Techniker an ehemalige und derzeitige Auftraggeber gestellt hat und dann auch bezahlt worden sind?

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

Was ist mit alten und jetzigen Rechnungen ,die man als
Techniker an ehemalige und derzeitige Auftraggeber gestellt
hat und dann auch bezahlt worden sind?

Sie sind kein Beweis, sondern haben allenfalls indizielle Wirkung. Rechnungen könne nur das beweisen, was sie beweisen sollen, nämlich, dass sie gestellt wurden. Mehr leider nicht. Wenn sie auch bezahlt wurden, deutet es darauf hin, dass die Leistungen sach- und fachgerecht erbracht wurden. Beweisen können sie es nicht. Es sind lediglich Indizien für die mangelfrei erbrachte Leistung.

MfG

Andreas Kleiner

Um hier antworten zu können, müßte ich wissen, was genau vor welchem Gericht (Zivilgericht, Verwaltungsgericht o.ä.) erreicht werden soll.

Mir ist nach wie vor nicht klar, worum es bei der Frage eigentlich geht.

Hallo Marcus,

um Dir zu helfen, muss ich wie bereits gesagt wissen, in welchem Zusammenhang Du Deine Fachkenntnis nachweisen willst. Hiervon ausgehend kann ich Dir evtl. das anzuwendende Verfahren und als Folge dessen auch sagen, ob und ggf. (d.h. vorbehaltlich weitergehender gesetzlichen Anforderungen) welche Beweismittel Du verwenden kannst.

Viele Grüße

HK

Was ist mit alten und jetzigen Rechnungen ,die man als
Techniker gestellt hat und dann auch bezahlt worden sind?

Hallo,
wenn die Tatsache streiterheblich ist, kann dafür auch Beweis angeboten werden. Zulässige Beweismittel im Zivilprozess: Zeuge, Urkunde, Sachverständiger, Augenschein, Parteivernehmung.
Mehr läßt sich abstrakt zu der Fragestellung nicht sagen.

Gruß
cosis

Sehr geehrter Anfrager,

ich verstehe Ihr Anliegen nicht. Warum und in welchem Zusammenhang wollen Sie Ihre Kompetenz beweisen? Was meinen Sie mit Referenzfällen?

Mehr oder weniger ins blaue hinein kurz folgendes: Als Partei (Kläger oder Beklagter) eines Zivilrechtsstreits nützt Ihnen die schönste Kompetenz nichts, hier sind Sie je nach prozessualer Situation ggf. beweispflichtig für die Richtigkeit Ihres Vorbringens. Hierzu benötigen Sie evtl. Zeugen, Schriftstücke oder auch Gutachten von Sachverständigen. Als Zeuge können Sie, wenn Sie besonderen Sachverstand haben, ggf. sog. sachverständiger Zeuge sein. Gerichtsgutachter beruft das Gericht aus ihm vorliegenden Listen vereidigter Sachverständiger.

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht ganz. Der einfachste Weg ist, ein Diplom, einen Meister- oder Gesellenbrief vorzulegen. Weitere Möglichkeit, Abschlus Studium oder Fachbereichsdiplom. Was dies nun hier zu suchen hat, verstehe ich hier nicht.
Gruß tummle

Hallo Marcus,

Bitte geben Sie einen oder 2 Referenzfälle an.

Was soll das denn? Eine Prüfungsfrage? Dann biost du hier ein bisschen falsch.
Berufliche Kompetenz lässt sich i.d.R. sehr gut nachweisen! Gesellenbrief, Meisterbrief, jahrelange Tätigkeit im Fachgebiet…
Gruß, Daniela

Sehr geehrter Herr,

es gibt kein gerichtliches Verfahren, in dem man seine fachliche Kompetenz vor einem deutschen Gericht beweisen kann. Vielleicht wenden Sie sich in Ihrem Fall in die zuständige IHK oder einen Sachverständigen auf dem einschlägigen Gebiet. Die können Ihnen sicherlich weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Frage bezieht sich ganz offensichtlich auf deutsches Recht, ich bin jedoch österreichischer Jurist.

Das Bedarf ausführlicher Prüfung.

Liebe/-r Experte/-in,
ich schrieb Sie etwa vor 2 Wochen an.
Meine Nummer ist 01715758909.Ich bräuchte Ihre Meinung
nochmals und möchte einen Telefontermin mit Ihnen vereinbaren.

Damit Ihnen keine Kosten entstehen,senden Sie mir die Uhrzeit und Ihre Nummer per SMS.Sonntag Nachmittag wäre gut für mich.
M.Steibl

Hallo Marcus,

ich möchte meine Identität nicht Preis geben. Wenn Du mir mitteilst, wofür Du den Nachweis brauchst, kann ich Dir vielleicht weiter helfen.

Du kannst i.Ü. auch das Häkchen bei „für die Suche freigeben“ entfernen, womit Deine Anfrage nicht für Dritte auffindbar wäre.

Viele Grüße

HK