Hallo,
Person A übt als Hauptberuf einen technischen Beruf aus.
In seiner Freizeit ist A als Rettungssanitäter und Ausbilder für Erste Hilfe bei einer Hilfsorganisation tätig und bekommt hier im Rahmen der 2100 Euro Pauschale, Aufwandsentschädigungen.
Um diese Tätigkeit auszuüben bezieht A eine Rettungsdienstzeitschrift im Abo und kauft sich immer wieder medizinische Fachliteratur.
-
Kann A dies von der Steuer absetzen auch wenn dies nur für die ehrenamtliche Nebentätigkeit ist?
-
Kann A in der Steuerklärung 2010 auch noch Literatur absetzen die er 2009 gekauft hat?
Ich bedanke mich.
Grüße
Marcel