bin Selbstständiger in der EDV-Branche. Fallen nun Fachzeitschriften unter die 2000,- Werbepauschale oder wird Fachliteratur getrennt gehandelt?
Auf wieviel Jahre wird ein PC in der EDV-Branche angesetzt? Kürzer als bei anderen? Man muß ja schließlich aufm aktuellen Stand bleiben.
Guten Morgen Andreas (Krachbumm…)!
Fachzeitschriften, die eindeutig Deiner Branche zuzordnen sind (also nicht Fachzeitschriften über´s Briefmarkensammeln, welbst, wenn es Dein Hobby ist), sind Werbungskosten und erhöhen damit Deine gesamten Werbungskosten. Wenn diese über die Pauschale von 2000,- DM ausfallen, kannst Du natürlich den höheren, echten Betrag ansetzen.
Wie die Abschreibemöglichkeit des PC aussieht weiss ich nicht genau, gestaltet sich manchesmal wohl ziemlich kompliziert (wenn man bspw. neue Einzelkomponenten dazukauft…). Da wird sicher hier noch kompetenter Rat folgen…
Gruß
Kai
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bin Selbstständiger in der EDV-Branche. Fallen nun
Fachzeitschriften unter die 2000,- Werbepauschale oder wird
Fachliteratur getrennt gehandelt?
Also, wenn Du SELBSTÄNDIG bist und somit dann keine Anlage N, sondern GSE abgeben mußt beim Finanzamt, kannste sowieso keine Werbungskosten im eigentlichen Sinne geltend machen, sondern Betriebsausgaben. Und die in der Höhe, wie sie anfallen.
[ Als Arbeitnehmer liefe es so:
a) Du hast weniger als 2000DM/1044EUR Werbungskosten pro Jahr. Dann kriegste den Pauschbetrag in der Höhe
b) Du hast mehr - dann kriegste das, was Du an Werbungskosten geltend machst ]
Auf wieviel Jahre wird ein PC in der EDV-Branche angesetzt?
Meines Wissens geht man steuerrechtlich von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahren aus. Branchenübergreifend.
Kürzer als bei anderen? Man muß ja schließlich aufm aktuellen
Stand bleiben.
Die einzige sonstige Möglichkeit: Rechner „komplett“ billig kaufen (oder Rechnung verlangen, wo Komplett-PC draufsteht [Disclaimer: dies soll KEINE AUFFORDERUNG ZUR STEUERHINTERZIEHUNG sein]) für maximal 800 DM, bzw. 410 EUR, dann kannste das Gerät als „geringwertiges Wirtschaftsgut“ (GWG) sofort als Ausgabe ansetzen, Abschreibung ist dann nicht mehr nötig (du schreibst das Gerät quasi in einem Jahr ab).
GWG kannse geltend machen, wenn der gekaufte Gegenstand eben weniger als 800DM gekostet hat und „selbständig nutzbar“ ist (daher auch „Komplettsystem“ auf die Rechnung).
deiner vika habe ich entnommen, das du hauptberuflich eher student bist und nur nebenberuflich arbeitest. da du dann sicherlich den rechner auch privat nutzen wirst (studium ist in der hinsicht auch privat veranlasst), wirst du probleme bekommen, die abschreibungen als werbungskosten geltend zu machen. es gab zwar hierzu kürzlich ein urteil eines finanzgerichts, das nicht mehr jede private nutzung schädlich für den abzug ist, an deiner stelle würde ich aber objektiv rangehen und von alleine max. 50% der jährlichen abschreibung als werbungskosten ansetzen, das der finanzbeamte gleich die problematik erkennt und nicht gleich alles rauskanntet. wie schon geschrieben, ist die nutzungsdauer branchengleich, ich würde es an deiner stelle trotzdem erst mit 3 jahren nutzungsdauer versuchen. wenn du dann aufrüstest und sagen wir die eine festplatte rausnimmst und eine grössere einbaust, werden die einbaukosten über die verbleibende restnutzungsdauer mitabgeschrieben. nur wenn die ersatzkomponenten selbständig nutzbar sind und unter 800,- DM netto kosten, kannst du diese voll im jahr der anschaffung absetzen. alle werbungskosten kummuliert müssen über die 2000DM grenze kommen, sonst wird nur der pauschbetrag angesetzt. kommst du aber auf mehr, wird der betrag angesetzt, der pauschbetrag wird aber nicht dazuaddiert, wie viele fälschlicherweise denken.
Da ich nebenher als Programmierer tätig bin, kann es schonmal vorkommen, daß man mehrere Rechner zuhause stehen hat (mehrere Testplatformen/Netzwerk). Ich habe derzeit 3 Rechner (privat) und möchte jetzt einen verkaufen und mir einen neuen für die Firma holen. Wie sieht’s da finanzbeamtentechnisch aus? Immernoch nur 50%?
Es ist auch üblich, daß der PC keine 3 Jahre hält. Ich rechne mit maximal 12 Monaten, bis die nächste Aufrüstung/Umbau her muß.
Ich habe grad noch im Archiv gelesen, daß der Weg zur Uni als Fahrtkosten abgesetzt werden kann. Ist das noch so?
Viele Grüße
Andreas *derdemstaatnichtsindenrachenwerfenwill*
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wenn du nun also wirklich drei rechner hast, und nachweislich einen nur für die arbeit nutzt, sollte es kein problem sein, den vollen betrag zu bekommen. zum beweis baust du einfach noch ein dickes joystick an einen der anderen rechner, stellst riesen lautsprecher daneben und machst ein foto. das kannst du bei bedarf dann dem fa unter die augen reiben, wenn sie das nicht glauben. dann hast du halt einen rechner zum spielen, einen zum basteln für die uni und einen für die arbeit. das ist glaubhaft…
mit der abschreibungsdauer kannst du gerne dein glück versuchen, wenn du es aber geschickt anstellst, machst du es so:
kauf eines erstrechners in 2001, abschreibung über 3 jahre. nach 18 monaten verkaufst du den an einen kumpel für sagen wir 500,- und kaufst einen neuen. dann kannst du die differenz zwischen buchwert und erlös auch noch ansetzen. den neuen dann wieder über drei jahre etc. kommt im endeffekt aufs selbe raus. oder du machst es so: kauf eines rechners, abschreibung über 3 jahre, nach 2,5 jahren kaufst du einzelteile und baust die in die möhre ein, die teile schreibst du dann nur über die restnutzungsdauer von 0,5 jahren ab
also, es gibt viele wege nach rom, gel?
Ich habe grad noch im Archiv gelesen, daß der Weg zur Uni als
Fahrtkosten abgesetzt werden kann. Ist das noch so?
ne, werbungskosten sind das bei leibe nicht. ggf. kannst du aber das studium als sonderausgaben ansetzen. das läuft dann unter „ausbildung in einem neuen beruf“. du kannst dann 1800 DM begrenzt abziehen bzw. 2400 DM, wenn du für die ausbildung auswärtig vom wohnsitz untergebracht bist.
das mit dem PC hört sich doch schon viel besser an. Das schöne ist, ich brauch zum Programmieren ne TV-Karte, Sound, …
Ist ein nettes Multimedia-Projekt.
Nochwas zu Sonderausgaben:
Was heißt „begrenzt“ in „du kannst dann 1800 DM begrenzt abziehen“? Kann man da nicht einfach jeden Kilometer draufhaun? Ich wohn daheim, sind aber pro Studientag 70km Fahrt (2x35km).
Zu verschenken hab ich nix, erst recht nicht für den Staat. *g*
Thanks,
Andreas
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womit du die 1800DM voll machst ist dann egal. ob mit fahrtkosten aus 100 fahrten, aus büchern oder studiengebühren. als sonderausgaben sind max. 1.800DM insgesamt möglich.