Fachmännische Renovierung?

Hallo,

gibt es eigentlich eine Definition für „fachmännische Renovierung“?

Bedeutet dies denn, dass die Renovierung, die nicht von einer Firma, sondern z.B. selbst durchgeführt wurde, nicht fachmännisch ist?

Ich denke hierbei nicht an schwierige Themen, sondern z.B. an Tapezieren, Heizkörper streichen, etc.

Danke für die vielen Antworten.

Hallo,

gibt es eigentlich eine Definition für „fachmännische
Renovierung“?

Morgen,

Der Mieter kann zur fachmännischen Durchführung verpflichtet werden, nicht jedoch dazu, einen Fachhandwerker zu beauftragen. Wenn der Mieter eine fachmännische Eigenleistung erbringen kann, ist ihm dies gestattet.
Dies ist denke ich eine Definition.

Gruß

Der Mieter kann zur fachmännischen Durchführung verpflichtet werden, nicht jedoch dazu, einen Fachhandwerker zu beauftragen.
Wenn der Mieter eine fachmännische Eigenleistung erbringen kann, ist ihm dies gestattet.

Genau gesagt ist geschuldet „fachgerechte Schönheitsreparaturen in mittlerer Art und Güte“ - weitere Einzelheiten ergeben sich aus bereits ergangenen Einzelfallurteilen:

fachgerechter Schönheitsrenovierung entspricht nicht:
* Anstrich wurde nicht deckend ausgeführt und zeigt Streifen
* Im Anstrich befinden sich festgetrocknete Pinselhaare
* Tapeten sind an den Rändern und Anschlussstellen übereinander geklebt oder weisen offene Nähte auf
* Tapeten sind nicht ordentlich verklebt, sondern weisen Luftblasen und abstehende Ränder auf
* Lichtschalter, Steckdosen, Tür- oder Fensterbeschläge sind ganz oder stellenweise überstrichen
* Lackanstrich von Türen, Fensterrahmen etc. zeigt „Laufnasen“ auf
* Farbtropfen auf Fenstersimsen, Heizkörpern oder Fußböden
* Wände oberhalb der Fliesen sind in Küche oder Bad mit für Feuchträume ungeeignete Tapeten übertapeziert

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