ich habe dieses Semester von Magister VWL/Anglistik auf Diplom VWL gewechselt und bin in das 2. Fachsemester eingestuft worden. Wäre bei meinem Magisterstudium aber ins 5. gekommen, was für die Bafög-Ämter so aussieht, als hätte ich 3 Semester verloren.
Ich habe aber seit Ende meines 1. Semesters im Magisterstudium eine psychisch bedingte Neurodermitis bekommen, die auch tatsächlich mit den Unzulänglichkeiten meines AnglistikStudiums zusammengehängt, und seitdem habe ich immer wieder versucht mich bei der ZVS um einen BWL Studiengang zu bemühen, was NC wegen nicht klappte. Dies ununterbrochen, die Nachweise habe ich noch alle.
Reicht dies aus, als ‚unabweisbarer‘ Grund um auf meine Förderung weiterhin bestehen zu können? Und finde ich irgendwo einen Musterbrief oder ähnliches, damit ich weiss, wie ich mich ausdrücken muss, bei so einem Schreiben?
Ich bräuchte nur einen Anhaltspunkt um zu sehen, wie so etwas auszusehen hat… den Ämtern kann man es ja nur sehr schwer recht machen …
Reicht dies aus, als ‚unabweisbarer‘ Grund um auf meine
Förderung weiterhin bestehen zu können?
hi sonja,
nein, wohl kaum. du hattest also schon lange zeit den wechselgedanken, also ehrlich keine lust mehr auf den vorheriges studium, aber dennoch bafög bezogen??? nein, das ist kein grund um nochmal lange bafög zu beziehen.
du hättest dich exmatrikulieren lassen müssen, den bafög bezug aufgeben müssen bis zum beginn des neuen studiums. bafög ist zuschuss/lebenshilfe für studenten die aktiv sind, nicht für studenten die nicht wissen was sie wollen!
Ich war aktiv, ich konnte aus NCGründen nicht wechseln und habe meine Magisterstudium deswegen weitergemacht. um mir meine Scheine später anrechnen lassen zu können.
Unverschämt, was ich mir hier anhören muss… Ich habe gewusst was ich will.
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ich bin nicht unverschämt! nur ist es in der regel falsch, das kind erst in den brunnen zu werfen um dann nach fehlgeschlagener rettung andere um hilfe zu beten!!!
Ich war aktiv, ich konnte aus NCGründen nicht wechseln und
habe meine Magisterstudium deswegen weitergemacht. um mir
meine Scheine später anrechnen lassen zu können.
falsche antwort: du warst weiterhin im magisterstudium eingeschrieben. bafög hast du in der zeit für den abschluss des magister erhalten. hättest du mal beim bafög-amt vorher bescheid gegeben, warum du noch immatrikuliert bist wären dir die augen schon vorher geöffnet worden.
es ist so, du hattest spätestens mit erster bewerbung bei ZVS oder uni auf neues studium keine absicht mehr das magisterstudium zu beenden. in dem fall fällt AB DEM MONAT das bafög weg. die weiteren monate hast du dich einfach durchgemogelt. wenn nun das amt nur die förderungshöchstdauer kappt sind sie noch human, ich kenne fälle, in denen sie deswegen rückwirkend bafög zurückverlangten!
Unverschämt, was ich mir hier anhören muss… Ich habe gewusst
was ich will.
aber nicht zum ausdruck (nach aussen und hörbar fürs bafög-amt) gebracht!!!
das ist nicht unverschämt, sondern die wahrheit (wenn auch bittere)
mfg dennoch (denn auch schlechte nachrichten kann man mit einem gruss verbinden!)