Fachunternehmererklährung wegen neuer Heizung ?

Hallo
Ich fasse ich mal kurz, ich musste meine Heizung wechseln weil sie nicht mehr die Werte eingehallten hat, habe nun mit einem Freund zusammen ein Brennwertgerät angebracht.
In der Nähe der Gasuhr wurde gar nichts gemacht!!!

Der Schornsteinfeger befand alles für sehr gut und hat mir auch eine Bescheinigung zukommen lassen das es anerkannt wurde, bei Bemerkungen auf der Rechnung (dem schreiben) steht jetzt aber das ich ihm noch eine Fachunternehmererklährung zukommen lassen soll.

Jetzt die Frage muss das sein obwohl doch an der Gasuhr nichts gemacht wurde??
Denkt ihr dass seiner seits nichts mehr kommt und es einfach untergeht??

Würde mich rund 500euro kosten nur damit sich das eine Firma ansieht und noch nicht mal 30min beschäftigt ist :frowning:

Also über euren Rat währe ich Dankbar!

Mfg. Dominic

Hallo !

Ihr habt auf jeden Fall die Gasleitung ab und angebaut, dss darf nur eine Fachwerkstatt.
Dafür braucht er die Bestätigung.

mfgConrad

Hallo Dominic!

Dafür habe ich leider gar kein Verständnis…
Ärgerlich das man so viel Eigenleistung erbringt und dann schlussendlich um das Erscheinen eines SHK-Monteurs/Meisters nicht herum kommt, dabei wollte man doch Geld sparen…
So, also mal zusammengefasst:

  • Gasanlage wurde geändert
  • und wahrscheinlich auch keine Gasströmungswächter eingebaut
  • und keine Gasleitungsdichtheitsprüfung durchgeführt
  • Heizlast nach DIN EN 12831 wurde auch nicht durchgeführt, einfach gleiche Heizleistung wie Gerät vorher…passt
  • Fertigstellungsanzeige an Gasversorger (GVU) wurde auch nicht geschrieben

Nach all diese nicht druchgeführten Maßnahmen soll auch noch der nette SHKler aus dem Nachbarort für eine Selbstbauanlage unterschreiben, den Kopf hinhalten und zum krönenden Abschluß auch noch Geld verlangen…

Man, man, man…
Das sollte mal zum Nachdenken anregen Gruß
Nelsont

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Noch mal zur richtigstellung!

  • und wahrscheinlich auch keine Gasströmungswächter eingebaut
  • und keine Gasleitungsdichtheitsprüfung durchgeführt
  • Heizlast nach DIN EN 12831 wurde auch nicht durchgeführt, einfach gleiche Heizleistung wie Gerät vorher…passt
  • Fertigstellungsanzeige an Gasversorger (GVU) wurde auch nicht geschrieben

doch das stimmt alles, alles so gemacht und auch gemeldet und an dem schon vorhandenen Gasströmungswächter wurde nichts gemacht war ja alles schon da!!

Hallo noch mal Uffi :smile:

Na dann ist das ja schon mal was, wenn all die Sachen eingehalten wurden.
Nur wenn das GVU informiert wurde müsstest du ja schon mal einen SHKler vor Ort gehabt haben, denn nur dieser kann/darf diese Fertigstellung ausstellen und einreichen.
Investier das Geld nicht so mit schweren Herzens, denn ohne weiteres leistet kein SHKler eine Unterschrift für eine Anlage die er nicht selber erstellt hat.
Er wird wohl auch daruaf bestehen die Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Dann mal viel Glück beim Suchen :smile:

Schöne Abend noch :smile:
Gruß
Nelsont

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