Fäkalien Geruch (Mietminderung)

Wenn man seit einer Woche braune Flecken und nasse Flecken an der Decke im Flur ebenso an der Wand und in der Küche beobachtet und sich langsam Schimmel bildet , der Vermieter sich 5 Tage nach Telefonischer Mitteilung den Vorfall anschaut und nun mitteilt , dass er noch eine Woche warten möchte um die Flecken trocknen zu lassen ( es wurde ein undichtes Rohr der Toilette der darüber liegenden Wohnung festgestellt und behoben). Hat man dann Rückwirkend einen Anspruch auf Mietminderung und wenn in welcher Höhe? Zudem Schimmel und der Feuchtigkeit ist auch der Geruch nicht unerheblich. Darf der Vermieter überhaupt verlangen diesen Trocknungsprozess durchzuführen oder muß er sofort Maßnahmen ergreifen? Wie zum Beispiel einen Trockner (Luftentfeuchter) aufzustellen. Tritt in solchen fällen nicht eigentlich die Wohngebäudeversicherung in Kraft?

Ein Rat wäre Hilfreich.
Danke im voraus!

Hi,

soweit ich mich erinnere kann man im NACHHINEIN keine Mietminderung bewirken, sondern nur dann, wenn gerade stattfindet und das auch nur dann, wenn man dem Vermieter darüber informiert (über die Geruchsbelästigung und das man die Kaltmiete kürzen wird aufgrund dessen bzw. so lange der Mangel vorliegt).

z.B.
http://www.rechtstipps.net/pub/315/maengel-mietminde…

Hinsichtlich Schimmel wird`s wieder interessant, da kommt es auf die Art bzw. wieviel Fläche angegriffen ist drauf an.

MfG Sonela