fällige Police aufgetaucht

Hallo,
bei uns ist eine Police über eine Lebensversicherung aufgetaucht, dessen Versicherter verstorben ist und der keine Angehörigen hat. Die Versicherungsgesellschaft hat nicht erfahren, dass derjenige verstorben ist. Kann dann der Inhaber der Police über die Versicherungssumme verfügen?
Danke
Spencer

Hallo,
nein, denn du mußt Erbschein vorlegen.
Gruß Anno

bei uns ist eine Police über eine Lebensversicherung
aufgetaucht, dessen Versicherter verstorben ist und der keine
Angehörigen hat. Die Versicherungsgesellschaft hat nicht
erfahren, dass derjenige verstorben ist. Kann dann der Inhaber
der Police über die Versicherungssumme verfügen?
Danke
Spencer

Hallo Spencer

Anno hat recht. Ausserdem gibt es für in der Police eine
Begünstigungsklausel. Danach richtet sich, wer das Geld ausbezahlt
bekommt.

Gruss
Heinz

Hallo,

Danke
Spencer

Darf es die Versicherung behalten?

Hallo,
nein es liegt auf einem Sonderkonto und wartet auf den Eigentümer,
bei manchen Gesellschaften ist das eine Beträchtliche Summe inzwischen.

Gruß Anno

Hallo,

Danke
Spencer

Darf es die Versicherung behalten?

Eigentümer,
bei manchen Gesellschaften ist das eine Beträchtliche Summe
inzwischen.

Hallo Anno,
dann kann die Gesellschaft lange warten, weil es nämlich keinen Eigentümer gibt.
cu later
Spencer

Findet sich kein Eigentümer, dann erbt der Staat!

schau mal, hab dir ne email geschrieben

und noch viel Spaß
Spencer

Findet sich kein Eigentümer, dann erbt der Staat!

Was ist das denn für eine Regel?
Es gilt an und für sich (so hab ich es zumindest gelernt):

Begünstigung vor Erbrecht. Sprich: hier muss die Police als Nachweis vorgezeigt werden, bzw. kriegt derjenige, der in der Police als Begünstigter drinsteht, das Geld.
Wenn dieser Begünstigte gestorben ist, geht das Geld an dessen Erbengemeinschaft.

Ist die gesetzliche Erbfolge in der Police eingetragen, dann muss man die Sterbeurkunde vorlegen können. Und natürlich das Erbe antreten, weil die Summe aus der LV in die Erbmasse mit einfließt.

D.h: Schauen, wer in der Police drinsteht!

Gruß
Jürgen

Und wenn keiner drin steht - und / oder derjenige nicht mehr lebt - und keine Erben hat - und keine Feststelbar sind - dann erbt der Staat!

Es wird oben gesagt, dass es keinen gibt.

Fangen wir den Vorgang wieder von vorne an?

Fangen wir den Vorgang wieder von vorne an?

wird die Versicherung das Geld behalten oder der Inhaber der Police das Geld kassieren

Hallo,

die Diskussion ist viel zu difus - wer ist der berechtigte Empfänger - die bezugsberechtigte Person?

Leg die Police der Versicherung vor und bitte um Auszahlung - dann wirst Du sehen was passiert!

Kannst Du eine Berechtigung nachweisen, dann wird Dir, als dem Inhaber der Police der Betrag ausgezahlt. D.h. Du musst u.U. belegen, wie Du zu der Police gekommen bist!

Kannst Du es nicht, dann gelten die Erbregeln.

Gibt es keine Erben, dann gehört es dem Staat!

Thorulf Müller