Fälligkeit d. Mängelbeseitigungs- bzw. SchErsAnspr

Wenn ein Mieter auszieht und bei Mietsachenübergabe Mängel vorhanden sind, wird der Mängelbeseitigungsanspruch dann auch fällig, wenn der Vermieter dem Mieter die Mängel nicht schriftlich sondern nur telefonisch mitteilt? Wann geht der Mängelbeseitigungsanspruch zum Schadensersatzanspruch über? Bereits wenn ein neuer Mieter eingezogen ist?

Annahme:
Keine persönliche Übergabe Mieter-Vermieter und kein Übergabeprotokoll vorhanden.

Hallo Elmquist,

wenn der Mieter die Mängel nicht beseitigt, so muss ihm der Vermieter eine Nachfrist stellen. Wenn der neue Mieter bereits eingezogen ist, dann dürfte dies schwerlich möglich sein.
Die Beweislast liegt in beiden Fällen beim Vermieter. Möglicherweise könnte er noch die Existenz der Mängel durch Zeugen belegen, aber es dürfte schwer sein, nachzuweisen, ob und wann er den Mieter aufgefordert hat, diese zu beseitigen und ob und wann er ihm eine Nachfrist gesetzt hat.

Gruß!

Horst

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]