Hallo zusammen,
ich hatte gestern eine Diskussion mit folgendem Fall:
MV wird zum 15. abgeschlossen.
Die Frage war: wann ist die erste Miete fällig.
M.E. ist die Miete immer am 3. Werktag des Monats fällig, auch wenn der Vertrag am 15. erst beginnt.
Selbst denn der zum 29. datiert wäre müsste M die Miete bis zum 3. Werkag beglichen haben.
Wie seht ihr das?
Danke&Grüße
Hi
diese Diskussion gab es bereits vor ein paar Tagen, wenn Du weiter nach unten scrollst kannst Du die Antworten nachlesen.
Gruß
Tina
Hallo unbekannter-no1,
Die Fälligkeit der Miete (Wohnraummietvertrag) wird im § 556b BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html) geregelt.
ich hatte gestern eine Diskussion mit folgendem Fall:
MV wird zum 15. abgeschlossen.
In der Regel wird eine Monatsmiete vereinbart. Beginnt das Mietverhältnis also am 15. eines Monats und wird über die Fälligkeit im Mietvertrag nichts anderes geregelt, so muß die Miete spätestens am 3. Werktag beginnend mit dem 15. entrichtet werden.
Gruß
Joschi
Hallo unbekannter-no1,
guten,
Die Fälligkeit der Miete (Wohnraummietvertrag) wird im § 556b
BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html) geregelt.
ich hatte gestern eine Diskussion mit folgendem Fall:
MV wird zum 15. abgeschlossen.
In der Regel wird eine Monatsmiete vereinbart. Beginnt das
Mietverhältnis also am 15. eines Monats und wird über die
Fälligkeit im Mietvertrag nichts anderes geregelt, so muß die
Miete spätestens am 3. Werktag beginnend mit dem 15.
entrichtet werden.
Das war genau der Punkt der Diskussion. Prinzipiell ist eine Monatsmiete vereinbart. Diese ist bis zum 3. Werktag zu entrichten. Folglich würde ich sagen das selbst ein Vertrag der zum 29ten eines Monats datiert ist bereits am 3. Werktag mit 1/30 zu entrichten ist.
Gruß
Joschi
Grüße
Hallo,
Das war genau der Punkt der Diskussion. Prinzipiell ist eine
Monatsmiete vereinbart. Diese ist bis zum 3. Werktag zu
entrichten. Folglich würde ich sagen das selbst ein Vertrag
der zum 29ten eines Monats datiert ist bereits am 3. Werktag
mit 1/30 zu entrichten ist.
Beginnt der Vertrag am 29. zu laufen, so ist die komplette Monatsmiete am 3. Werktag, beginnend mit dem 29. zu zahlen. Das heißt die volle Monatsmiete für den Zeitraum vom 29. des aktuellen Monats bis zum 28. des Folgemonats. Soll sich die Monatsmiete auf den Kalendermonat beziehen, so kann man das vereinbaren. Wenn jedoch nichts vereinbart ist, so gilt laut Gesetz der Zeitraum 29. aktueller Monat bis 28. des Folgemonats als vereinbarter Zeitabschnitt (http://dejure.org/gesetze/BGB/556b.html).
Gruß
Joschi