Hallo, bei Versicherungen ist allgemein der 1. des Mts. als
Fälligkeit der Monatsprämie festgelegt. Verschiebt sich dieser
Termin nach vor oder nach hinten, wenn dieser Tag kein Bank-
arbeitstag ist? Lt. Vers.Vertragsgesetz? Danke und Gruß
Hallo,
eine Monatsprämie gibt es so nicht. Entweder Einmalbeitrag oder jährliche Prämie.
Das Gesellschaften eine halb-,viertel oder monatliche Zahlweise anbieten, ist „Kundendienst“.
Die Fälligkeit der Monatsprämie hängt davon ab, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt (Verschiebung nach vorn) oder es sich um eine Überweisung handelt (Verschiebung nach hinten).
VG, René
Danke, ich dachte jetzt mehr an Lebensversicherungsprämien.
Hi,
Danke, ich dachte jetzt mehr an Lebensversicherungsprämien
OK, das ändert aber nix an meiner Aussage!
Oder hab ich was falsch verstanden?
VG, René
Hallo,
also es wird immer zum ersten Werktag im Monat abgebucht. Fällikeit ist der erste Werktag im Monat, wenn monatliche Zahlungsweise angeboten wird. Aber wie bereits vorher schon gesagt ist er nur ein entgegenkommen vom Versicherer monatlich anzubieten. Bei monatlicher Zahlungsweise ist meistens auch nur das Lastschriftverfahren möglich.
Bei Lebensversicherung wird es bei uns auch per Dauerauftrag geduldet, dann wie gesagt immer zum ersten Werktag im Monat.
Hallo,
eine Monatsprämie gibt es so nicht.
Das ist falsch. Es gibt auch Versicherer die (abweichend) monatliche Beitragszahlung kennen. Aber das ist in der Tat eine Ausnahme.
Grüße J.K.