Hallo!
Für ein Arbeitsverhältnis im Minijob besteht kein schriftlicher Vertrag, nur eine mündliche Absprache.
Nun stehen Lohnzahlungen aus. Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt, wann die Zahlung der Minijob-Vergütung fällig ist?
Danke
kernig
Hallo,
Gibt es eine gesetzliche
Regelung, die besagt, wann die Zahlung der Minijob-Vergütung
fällig ist?
Ja. Siehe http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__614.html
‚‚2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.‘‘
In der Regel sind diese ‚‚Zeitabschnitte‘‘ die Kalendermonate (wenn nichts anderes vereinbart ist). Fällig wäre die Vergütung dann am 01. des Folgemonats.
MfG