Der Mieter hat zum 30.09.2012 fristgerecht gekündigt. Bisher hat er noch keine NK-Abrechnung erhalten. Am 20.08.2013 hat er diese nun per Einschreiben beim Vermieter ein gefordert. Es ist davon auszugehen, dass der Mieter noch Geld zurückerhält.
Bis wann muß der Vermieter eine NK-Abrechnung vorlegen? Bis 30.09. oder bis 31.12. und wann ist es sinnvoll, erneut anzumahnen?