Fälligkeit Nebenkostenabrechnung

Der Mieter hat zum 30.09.2012 fristgerecht gekündigt. Bisher hat er noch keine NK-Abrechnung erhalten. Am 20.08.2013 hat er diese nun per Einschreiben beim Vermieter ein gefordert. Es ist davon auszugehen, dass der Mieter noch Geld zurückerhält.

Bis wann muß der Vermieter eine NK-Abrechnung vorlegen? Bis 30.09. oder bis 31.12. und wann ist es sinnvoll, erneut anzumahnen?

Hallo!

Die Abrechnung muss spätestens 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode beim Mieter eintreffen.

MfG
duck313

das würde heißen, der Vermieter hätte noch bis 31.12.2013 Zeit, die Abrechnung zuzustellen bzw. diese müsste beim Mieter bis 31.12.2013 eingehen . . . . . ?

Huhu,

nein bedeutet das nicht, die neue Periode kann am 01.09.2012 begonnen haben und endete am 31.08.2013. Ab den Ende hat er nun ein Jahr Zeit. Wie die Abrechnungsperioden bei den Mietvertrag sind kann man nur feststellen wenn die Nötigen Angaben gemacht wurden

bisher wurde immer der Zeitraum 01.01.-31.12. abgerechnet. Als Ausnahme wurde im vergangenen Jahr vom 01.01.2011 - 28.02.2012 abgerechnet, weil so spät erst Öl nachgetankt wurde.

Da der Mieter aber weiß, dass ihm noch Geld aus der NK-Abrechnung zusteht, kann er den Vermieter quasi auf den 31.12.2013 „festnageln“ und danach zum Anwalt gehen?

bisher wurde immer der Zeitraum 01.01.-31.12. abgerechnet. Als
Ausnahme wurde im vergangenen Jahr vom 01.01.2011 - 28.02.2012
abgerechnet, weil so spät erst Öl nachgetankt wurde.

Also Abrechnung nach Kalenderjahr, die Ausnahme ist meines Erachtens nicht erlaubt.

Da der Mieter aber weiß, dass ihm noch Geld aus der
NK-Abrechnung zusteht, kann er den Vermieter quasi auf den
31.12.2013 „festnageln“ und danach zum Anwalt gehen?

Stellt sich mir die Frage, beginnt nun der neue Abrechnungszeitraum mit den 01.03.2012 und endet am 28.02.2013? wenn Ja dann muss die Abrechnung erst am 28.2.2014 eingehen.

Da bin ich aber etwas überfragt.

bisher wurde immer der Zeitraum 01.01.-31.12. abgerechnet. Als
Ausnahme wurde im vergangenen Jahr vom 01.01.2011 - 28.02.2012
abgerechnet, weil so spät erst Öl nachgetankt wurde.

ist eigentlich 'ne gute frage: normalerweise sind die abrechnungen ja jährlich zu erstellen. wie sieht das durch die „verlängerung“ aus? verschiebt sich dadurch die abrechnungsperiode? persönlich wäre ich jetzt auf nummer sicher gegangen und hätte erst noch bis zum 01. märz gewartet - aber keine ahnung, wie das rechtlich genau aussieht. was sagt denn der mietvertrag dazu?

Da der Mieter aber weiß, dass ihm noch Geld aus der
NK-Abrechnung zusteht, kann er den Vermieter quasi auf den
31.12.2013 „festnageln“ und danach zum Anwalt gehen?

Der Abrechnungszeitraum ist wissentlich nicht genau definiert. Da müsste sich der ehem. Mieter noch einmal mit dem Mietvertrag auseinandersetzen

Hallo!

Seit wann verschiebt sich ein Abrechnungstermin, weil erst später getankt wurde ?

Es wird doch nicht die Tankrechnung in Abrechnung einbezogen sondern der Verbrauch im Zeitraum.
Anfangsstand Öltank am Beginn der Abrechnungsperiode + Nachtankung - Endstand am Stichtag = Verbrauch im Zeitraum .
Die Geldwerte der Ölbestände werden dann entsprechend verbucht.

MfG
duck313

das ist ein anderes Thema, damit hat sich der Mieter 6 Jahre rumgeärgert . . . . aufgrund mangelnder Messeinrichtung wurde immer der Verbrauch auf Basis der Betankung (berechnete betankte Lieter) berechnet.