Hallo,
ein Bekannter von mir hat 1994 eine Rentenversicherung abgeschlossen, die jetzt 2006 fällig wurde. Er hat nun Anspruch auf eine Rentenzahlung. Durch Überschüsse stieg die seit Vertragsbeginn garantierte Rentenleistung stetig an.
Gemäß Vertrag sollte am Ende noch eine Schlusszahlung fällig sein. So wie es aussieht hat sein VU jedoch keine Schlusszahlung vorgesehen (oder besser gesagt, die Höhe = 0).
Kann das sein. Im Vertrag steht auch z.B. dass die Überschussanteile z.B. vom Verlauf der Sterblichkeit abhängen, Entwicklung Kosten, Kapitalerträgen.
Könnte eine negative Entwicklung hier für eine SZ von 0 sorgen? Trotz fehlender Schlusszahlung ist die garantierte Rente glaube ich immer noch besser als er heute auf dem Markt erhalten würde.
Vielen Dank
Mathias
Gemäß Vertrag sollte am Ende noch eine Schlusszahlung fällig
sein. So wie es aussieht hat sein VU jedoch keine
Schlusszahlung vorgesehen (oder besser gesagt, die Höhe = 0).
Vermutlich handelt es sich hier um Überschußanteile aus Zusatzversicherungen (z.B. BU).
Kann das sein. Im Vertrag steht auch z.B. dass die
Ja.
Es sieht für mich so aus, als ob bei diesem Vertrag der Garantiezins gleich hoch oder höher war, als die aktuellen Überschußanteile, sodaß das Unternehmen, alles, was an Zinsgewinn da war, in die Garantieleistung packen mußte (oder vielleicht sogar noch mehr). Aber wie gesagt, dass ist eine Vermutung, die allerdings die ausbleibende Schlußzahlung hinreichend erklärt.
Hallo,
ich denke mal das es sich bei der Schlußzahlung vielleicht um die Schlußdividende handeln könnte.
Diese ist Bestandteil der Überschüsse und wird nur bei Ablauf des Vertrages fällig oder bei Kündigung kurz vor Ablauf. Unter Umständen kann diese null sein. Das hängt sehr stark von dem betroffenen VU ab, da einige überhaupt Probleme haben den Garantierten Zins generell zu erwirtschaften und andererseits sehr stark vom Tarif.
Bei einer Rentenversicherung kann es sein das aufgrund der ernormen gestiegen Lebenserwartungen der VU schon die Schwierigkeiten hat die garantierte Rente aufzubringen. Überschüsse sind ja die Zins- oder Risikogewinne die über das Garantierte hinausgehen. Wenn diese nicht erwirtschaftet werden in dem Tarif, dann gibts auch keine.
Man sollte also genau die Bedingungen lesen. Übrigens gibt es heute eine Vielzahl von VO die sich im kleingedruckten sogar vorbehalten die garantierte Rente zu Kürzen.
Bei Zweifel an den Berechnugne der Überschüsse kann nur das Bundesaufsichtsamt für Finanzen helfen. Die Überwacht die Tarife der VU. Eine Überprüfung bei einem Verdacht ist übrigens kostenlos.