Fälligkeit u.Begleichung einer Forderung

Hallo, Schuldner und Gläubiger streiten, ob eine Forderung
pünktlich beglichen ist.
Sch. vertritt die Ansicht, dass eine Forderung als pünktlich
bezahlt gilt, wenn am Fälligkeitstag noch der Betrag von seinem
Konto abgebucht wird, also ca. 1-3 Tage später auf dem Konto des Gl.
gutgeschrieben wird.
Gl. ist der Meinung, dass der Betrag am Fälligkeitstag auf seinem
Konto eingegangen sein muß.
Der Ansicht bin ich auch.
Wie seht Ihr den Fall?
Was wäre, wenn der bestimmte Fälligkeitstag auf einen Ostermontag
fällt? Danke im Voraus und Gruß

Man muss die Frage immer im Kontext betrachten. Für die Erfüllungswirkung kommt es in der Tat darauf an, dass das Geld gutgeschrieben wird. Für den Verzug hingegen kommt es nur auf die rechtzeitige Vornahme der Leistungshandlung an, also darauf, dass der Schuldner alles seinerseits Erforderliche tut, um die Zahlung zu bewirken. Bedenken muss man zudem, dass etwaige vertragliche Regelungen von diesen gesetzlichen Grundsätzen Abweichungen postulieren können.

für die Pünktlichkeit gilt die Verfügungsmöglichkeit des Geldbetrages.
Dieser ist gegeben, sobald das Geld auf dem Konto gutgeschrieben ist.

Hierbei ist aber darauf abzustellen, wann dann der geeigneter zeitpunkt der Vornahme der Überweisung wäre, denn bei einer Überweisung innerhalb des gleichen Institutes gilt 1 Tag bei diff. 3 Tage als gesetzlich OK. Bei einer online-Überweisung sollte dies unverzüglich geschehen.

Diese Thematik bereitet immer wieder auch Juristen Schwierigkeiten, denn es kommt im weiteren darauf an, welcher Vertrag Grundlage der Überweisung ist. Im Mietrecht gilt wohl der Eingang, im Kaufrecht bei Verbrauchern der Tag der Zahlungsanweisung.

Zudem gibt es Unterschiede im HGB und im Recht des europ. Zahlungsverkehrs.

für die Pünktlichkeit gilt die Verfügungsmöglichkeit des
Geldbetrages.
Dieser ist gegeben, sobald das Geld auf dem Konto
gutgeschrieben ist.

Und wieder die Frage: Hast du meine Antwort gelesen?

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