Hallo zusammen,
nach einigem recherchieren hab ich´s leider nicht gefunden:
Arbeitnehmer O. scheidet zum 14. eines Monats aus. Die Gehaltszahlung wurde bis dato immer zum Monatsende vorgenommen. (also erst arbeiten, und am Ende des Monats gibt´s Geld)
Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass AM TAG DER BEENDIGUNG eines Beschäftigungsverhältinisses alle fälligen Lohnzahlungen vorzunehmen seien. (ich weiß aber nicht mehr wo und hab es aktuell auch nicht wiedergefunden)
Hieße das, daß dem Arbeitnehmer zum 14. des Monats sein Gehalt auszuzahlen wäre oder muss er bis zum 30. (31.) warten bis mit dem „normalen“ Zahlungslauf die Gehälter beglichen werden?
Moin Oliver!
Also in diesem fiktiven Fall(?) würde ich dennoch davon ausgehen bzw. damit rechnen, dass Angestellter A/Arbeiter B … sein restliches Geld erst per Monatsende bekommt.
Dahingehend sollte Ang. A halt auch mit den Finanzen haushalten und den zeitlichen Versatz des Zahlungseingangs einkalkulieren.
mfg PN
Letzter Arbeitstag, aber keine Praxis!
Hi!
Da ich ungerne Texte zitiere, gebe ich Dir einen Link aus dem Forum hier
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Aaber: Meinst Du wirklich, dass sich eine Klage oder der Antrag auf eine EV lohnen würde? Ist doch ein wenig heftiger Aufwand für 2 Wochen, zumal ich mir nicht sicher bin, dass der zuständige Vorsitzende beim örtlichen Arbeitsgericht darauf gerade Lust hat…
LG
Guido
Aaber: Meinst Du wirklich, dass sich eine Klage oder der
Antrag auf eine EV lohnen würde? Ist doch ein wenig heftiger
Aufwand für 2 Wochen, zumal ich mir nicht sicher bin, dass der
zuständige Vorsitzende beim örtlichen Arbeitsgericht darauf
gerade Lust hat…
Da hast Du natürlich recht, wahrcheinlich würde es sich wegen 9,50 Euro Verzugszinsen (hab nicht genau nachgerechnet) nicht lohnen. Aber so wie die Dinge momentan laufen auf der Arbeit wäre es zumindest nicht schlecht, auch mal was in der Hand zu haben.
Vielen Dank für den Link hat mir weitergeholfen.