Fällt das unter Datenschutz?

Hallo Zusammen,

mal wieder ein neuer Fall, den ich von einem Klienten erfahren habe.

Der Klient hatte heute Post vom JobCenter bekommen. Darin eine Aufforderung sich zu seinem Einkommen zu äußern. Soweit so gut. Kein Problem.

Weiterhin befand sich in dieser Mitteilung vom JobCenter eine weitere Mitteilung, allerdings nicht an meinen Klienten und auch an keinen Bekannten des Klienten.
Das einzige gemeinsame war, dass die Straße die selbe ist, jedoch zehn Hausnummern weiter.

Dem Leistungsempfänger des zweiten Briefes droht die Einstellung des Arbeitslosengeldes 2, sofern sich dieser nicht in den nächsten zwei Wochen zu einem bestimmten Thema äußert.

Natürlich werden wir den Leistungsempfänger diese Mitteilung zukommen lassen, damit dieser keine Schwieirgkeiten bekommt.

Aber inwiefern kann man nun dem JobCenter, na sagen wir mal „eins reinwürgen“. Das fällt ja nun schon unter Datenschutz. Und vor allem, wie soll sich der Betroffene zu einer Sache äußern, wenn er, wie in diesem Fall, die Post nicht bekommt.

Würde mich auf weiterführende Infos freuen.

Grüße

Denkzettel

Hallo,

Was ist denn hier passiert?

Weiterhin befand sich in dieser Mitteilung vom JobCenter eine
weitere Mitteilung, allerdings nicht an meinen Klienten
Dem Leistungsempfänger des zweiten Briefes droht die
Einstellung des Arbeitslosengeldes 2, sofern sich dieser nicht
in den nächsten zwei Wochen zu einem bestimmten Thema äußert.

Da hat irgendwer einen Brief falsch „eingetütet“. Klar ist das ein Fehler, aber welcher Mensch ist fehlerfrei? Ich nicht, wahrscheinlich Du nicht, und wohl auch der fiktive Klient nicht.

Aber inwiefern kann man nun dem JobCenter, na sagen wir mal
„eins reinwürgen“. Das fällt ja nun schon unter Datenschutz.

Au ja, „eins reinwürgen“ ist eine tolle Sache, gerade wenn irgendwer einen oberpeinlichen Fehler gemacht hat. Wahrscheinlich war es sowieso nur ein „kleines Licht“ in dem ganzen großen Laden.

Ich würde folgendes machen: Den „falschen“ Breif beim JobCenter mit der Bemerkung zurückgeben, daß irgendwer wohl einen Fehler gemacht hätte. Und mit der weiteren Bemerkung, dass natürlich Stillschweigen bewahrt werden wird.

Wie heisst es so schön? Man sieht sich im Leben immer zweimal. Und wenn man sich das zweite Mal sieht (Klient udn JobCenter), dann ist es wesentlich angenehmer, wenn man sich mal gegenseitig „geholfen hat“, als wenn man dem Anderen „eine reingewürgt“ hat.

Würde mich auf weiterführende Infos freuen.

Recht haben und der Datenschutz wären mir persönlich in diesem Fall egal.

Gruß
Jörg Zabel