Guten Tag,
würde gerne wissen ob der Unterhalt(bin alleinerziehend) wegfällt wenn mein 16 Jähriger Sohn(10. Klasse Realschule) auf 400€ Basis arbeitet
Guten Tag,
würde gerne wissen ob der Unterhalt(bin alleinerziehend) wegfällt wenn mein 16 Jähriger Sohn(10. Klasse Realschule) auf 400€ Basis arbeitet
Hallo,
alles was Ihr Sohn verdient, wird angerechnet…
lisa
ja, der Unterhalt wird um das Geld gekürzt. 90 Euro darf er halten, so zu sagen als berufsbedingte Aufwendung.
Ich glaube aber, da bleibt dann trotzdem nichts mehr.
Ist echt klasse, den Unterhalt bekommt man als Mutter ja um einen Teil der Kosten zu decken. ich habe meinem Sohn immer ein Taschengeld gezahlt, damit er auch mal ins Kino, oder Freibad kann.
Wenn er aber selber „Kleines Geld verdient“, um sich evtl. eine Mofa, oder andere Wünsche (die werden ja mit den Kindern immer grösser) sich leisten zu können, dann müssen wir den Kindern das Geld weg nehmen " als Unterhalt"… wer macht das schon?? Wieder einmal werden wir Mütter in den Allerwertesten getreten, denn das Kind soll sein selbst verdientes Geld doch behalten. Somit fehlt uns der Unterhalt.
Es sollte bis 18 bezahlt werden und damit basta, aber wir haben ja nichts zu sagen:frowning: !
Hallo,
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, aber bei Ferienjobs können tatsächlich aufgrund des Verdienstes Kürzungen eintreten, ich weiß jetzt nur nicht ob beim Unterhalt oder dem Kindergeld. Dein Steuerberater sollte sich damit aber auskennen
Viel Erfolg.
PS. ich habe noch ein paar Jahre Zeit, bevor ich diese Frage hier stellen werde
nein,er fällt nicht weg,könnte aber sein dass ein kleiner teil mitangerechnet wird.man muss es ja nicht angeben.mfg
Danke, aber wenn das so stimmt wäre das ja echt ne Katastrohphe. Bist du dir sicher? Ich habe folgendes Zitat gefunden: „Geht das Kind noch zur Schule, wird angenommen, dass die Schultätigkeit vollzeitig stattfindet. Darüber hinaus gehende, freiwillige Leistungen des Kindes nennt man „überobligatorisch“: Das Kind ist nicht gzwungen, diese Leistung zu erbringen und das durch diese Leistung eingenommene Geld wird NICHT verrechnet.“
bei mir war es leider so. Ich bin aus allen Wolken gefallen, wie mein Ex keinen Unterhalt mehr zahlte.
Habe eine Anwältin eingeschaltet, aber die machte mir schon keine Hoffnung mehr.
Dem Vater wurde sogar das ganze Kindergeld, statt wie vorher hälftig gut geschrieben (er hatte nur 300 Euro verdient, wenn darf es nur ein Ferienjob sein. Wenn es regelmäßig ist können die Mütter mal wieder ran).
Dann kann man auch verstehen, wenn die Jugend nicht arbeiten geht.
Sie können versuchen, ob jemand anderes sich anmelden lässt, aber Vorsicht, kommt der Vater dahinter und ist nur halb so wie meiner, dann haben Sie schon sofort einen Anschiss.
Mein Ex war Alkoholiker und hat den Jünsten immer nur aufgehetzt. Wir waren immer die bösen, er der arme.
Leider hat das Kind das auch so geglaubt und hat dem Vater auch immer wieder was erzählt, was er nicht wissen sollte.
Er ist vor einigen Monaten verstorben und dem Jungen steht Halbwaisenrente zu. Keine 200 Euro und er ist noch in der Ausbildung, gerade 18 und hat die Wohnung des Vaters übernommen (wir konnten ihn nicht halten (leider). Er hat in seiner Ausbildungsstätte jetzt einige Überstunden gemacht, da er die Wohnung bezahlen muss.
Zwei Wochen später kam ein sehr böser Brief vom Rentenamt. Muss alles zurück zahlen, es ist von Betrug die Rede. Alles zum Kotzen, die Politiker machen es sich verdammt einfach.
wird nicht weg fallen aber weniger werden
Unterhaltsanspruch hat das Kind, bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat
Hallo,
nein, denn das ist keine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle.
Es könnte allerdings sein, dass der Unterhalt gekürzt werden kann. Dazu müsste man mal beim Jugendamt nachfragen.
Alles Gute
Hab jetzt mit dem Jugendamt München telefoniert und die Beraterin dort meint solange die Schule deer Hauptberuf ist und der Verdienst unter der 400€ Marke liegt ist die Arbeit nicht einmal meldepflichtig beim Vater oder Amt und es wird definitiv nichts vom Unterhalt abgezogen. Sehr seltsam. Jeder sagt etwas anderes. Ich werde aber jetzt wohl glaub ich mal dem Jugendamt vertrauen. Danke!
Hallo,
wenn er regelmäßig 400 Euro verdient wird die Hälfte der 400 Euro auf den Unterhalt angerechnet. Ab Volljährigkeit die ganzen 400 Euro.
Ist der 400-Euro-Job z. B. nur einmal als Ferienarbeit, wird er nicht angerechnet.
Gruß