Fällt die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde unter Datenschutz ?

Ein Partner hat mir zur Bestätigung seiner Fähigkeiten eine Urkunde vorgelegt, deren Echtheit ich anzweifele, denn der ist ein Dummkopf und kann die bescheinigten Fähigkeiten nicht haben. Jetzt habe ich die Hochschule angeschrieben und gebeten, die Echtheit der Urkunde zu bestätigen. Die jedoch weigert sich unter Hinweis auf Datenschutz. Darf sie das?

Wenn Sie Ihren Partner für einen Dummkopf halten, ist bei der Auswahl des Partners irgendetwas schief gelaufen. :wink:

Wenn Sie der Hochschule mit der Anfrage die Ihnen vorgelegte Urkunde zumindest in Kopie beigelegt haben, sollte eine Bestätigung der Echtheit meines Erachtens kein Problem darstellen. Allerdings wäre dies anhande des landesrechtlichen Hochschulrechts zu prüfen, ob die Hochschule die Befugnis hat, derartige Aussagen zu tätigen, da im Datenschutz gilt: Ohne Erlaubnis (durch Gesetz oder Einwilligung des Betroffenen) keine Verarbeitung personenbezogener Daten.

Viele Grüße,

W.H.

Hallo Werner,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe die Kopie des Diplom an die juristische Abteilung der Hochschule geschickt. Aber sie verweigern eine Bestätigung. Ich vermute sehr, es handelt sich um eine Fälschung, denn dieser Partner hat offensichtlich sein Studium abgebrochen und erst 5 Jahre später die Prüfung gemacht. Da kann doch einfach etwas nicht stimmen. Dazu kommt, dass er die Prüfung zu einem Zeitpunkt gemacht hat, als er bereits eine Anstellung in den USA hatte.
Ich muß hier wahrscheinlich den Staatsanwalt einschalten.
Gruß Klaus