Fällt die zentrale Heizungsanlage unter die Kleinreparaturregelung?

Liebe Wer-Wissende,

ein Mieter hat nach einem Heizungsausfall die Hausverwaltung informiert, die ihrerseits einen Heizungsmonteur beauftragt hat.

Die Prüfung ergab einen Fehler in der zentralen Heizungsanlage (im Keller), die für die Mieter nicht zugänglich ist. Die Ursache des Fehlers lag in einer Maßnahme der Hausverwaltung (man hatte aufgrund Legionellen die Warmwassertemperatur angehoben und deshalb nicht mehr genug Kapazität für die Heizung).

Wäre es rechtens, die Reparatur (ca. 200 EUR) dem Mieter per Kleinreparaturklausel in Rechnung zu stellen, obwohl a) der Fehler außerhalb der Mieträume lag und b) durch eine Maßnahme der Hausverwaltung verursacht wurde?

Vielen Dank für Eure Einschätzungen bzw. Referenzfälle!

Hallo!

Braucht es da Referenzfälle ?

Das war doch weder Wartung der Heizung (umlagefähig, aber nicht über "Kleinreparatur) ,das war Störungsbeseitigung . Und damit Sache des Vermieters/Verwalters.

Unter der Kleinreparaturklausel versteht man Dinge, die dem direkten Gebrauch und damit der Abnutzung durch den Mieter unterliegen. Also typisch Lichtschalter(in Wohnung), Wasserarmaturen, Thermostatventil, Fensterbeschläge und ähnliches.

MfG
duck313