Fällt Selbstbehalt und § SGB XII?

Behandelt das SGB § XII auch den Begriff Selbstbehalt, der bei einem
nicht Erwerbsttätigen, hier Rentner,  880 Euro beträgt (incl Miete)?
Welcher § im SGB setzt sich für den Unterhaltszahler ein?

Die Frage ist unverständlich.

Was bedeutet „behandeln“, Unterhalt in welchem Kontext?

Das SGB umfasst zwölf Bücher - SGB I bis SGB XII -, dort findet man an diversen Stellen Regelungen, die explizit oder implizit „irgendetwas“ mit Unterhalt zu tun haben.

Hallo,

ich nehme an, Sie meinen den Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle.

Diese ist in keinem Gesetz festgeschrieben, wird aber allgemein von Gerichten anerkannt.

Inklusive Miete ist ein Gerücht, speziell dann, wenn der Unterhaltsberechtigte in der gleichen Wohnung lebt…

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten, mit Beratungsschein kostet das 10 Euro.

Gruß