Fällung geschützter Bäume

Hallo liebe www-ler,
ich brauche mal einen Rat, was man in folgendem Fall evtl. unternehmen kann bzw. an wen man sich am besten wendet:

Bereits Anfang des Jahres wurden etliche alte Bäume (Eichen, z.T. geschützt!)gefällt, um darauf ca. 8 bebaubare Gundstücke zu schaffen. Damals hat noch niemand etwas gesagt, weil ‚man‘ ja davon ausgeht, dass alles behördlich abgesegnet ist und ‚man‘ ja auch nicht petzen will.

Nun geht es jedoch um die übrig gebliebenen Bäume. Auf fast allen Grundstücken wird inzwischen gebaut. Auf einem ist in einer Nacht- und Nebelaktion für den Bau einer Garage bereits einer von vier übrig gebliebenen Baumriesen gefällt worden.
Von den restlichen dreien steht einer genau mittig ca. 3 Meter vor dem Garagentor und es ist nach meinem Ermessen nicht möglich an diesem Baum vorbei in die Garage hineinzukommen.
Wir (Nachbarn) befürchten daher eine weitere Fällaktion.
Hat jemand einen Rat, wie man das verhindern kann - der Baum war schließlich zuerst da und laut vorliegender Liegenschaftskarte ist er auch geschützt.

Gruß
Angel

Hallo,

wende Dich an die Untere Landschaftsbehörde Deiner Stadt, die müßte froh sein von aufmerksamen Bürgern einen Tip zu bekommen.

Viele Städte haben auch eine Baumschutzsatzung in der alles genau geregelt ist.

Ulrich

Keine Chance
Hi Angel,

in der „gelebten Praxis“ sieht es so aus:
Die Behörden werden ein Auge zudrücken, oder sogar bewusst wegsehen.
Sollte ein Eigentümer tatsächlich auf die (dumme !!) Idee kommen, zu fragen, anstatt einfach nachts umzusägen, dann wird er wahrscheinlich hintenrum mitgeteilt bekommen, dass man "wegsehen " wird.
Im Prinzip machst du dich mit deínem Ansinnen lächerlich bei den Anderen, und wenn die das rauskriegen, dann gute Nacht.
Recht hin oder her, - stell dir einfach mal vor, so ein Baum versperrt dir das Grundstück, sodass du es nicht optimal nutzen kannst. An einem Grundstück mit Haus zahlt man in der Regel ein Leben lang. Und so einen Baum (oder gleich mehrere ) kann man ja an anderer Stelle wieder pflanzen.

Gruss,

es gibt auch beispiele, wo nicht weggesehen wurde.

ich finde, eine eigenmächtige aktion (wenn es eine war) gehört bestraft, da sie der allgemeinheit schadet. es nützt nichts, einen alten baum einfach durch einen jungen zu ersetzten.

eine anfrage beim forstamt oder bei der naturschutzbehörde ist nicht verkehrt. kann sein, er kriegt die erlaubnis, den baum vor der garage zu fällen, aber eventuell kann man die letzten bäume retten (vielleicht will er dort ja rasen pflanzen…) - kann aber auch sein, er muß seine garage abreissen. solche fälle gab es auch schon.

Stimmt,
Hi Schokolinda,

in diesem Fall hier hat die Gemeinde ja bereits begonnen zu fällen, „nur“ um Baulaned zu schaffen.
Ich habe bis jatzt dies als Normalfall betrachtet.
Ich sehe allerdings schon ein, dass es auch anders laufen kann.
Mein vorheriges Posting ist demzufolge als praktischer Rat für diesen Fall hier zu betrachten.

Gruss,

Hi Helge,

Die Behörden werden ein Auge zudrücken, oder sogar bewusst
wegsehen.

kommt sehr darauf an, wer da arbeitet. In unserer Gemeinde kämst Du nicht so einfach davon. Ein Dorfbewohner hat einen Walnußbaum ohne Genehmigung gefällt und durfte 15000,- DM Strafe zahlen, ein anderer fällte einen Apfelbaum und hatte beim Förster große Mühe ihm klarzumachen, daß der Baum so morsch war, daß er für die Bewohner, seine Garage und das Gartenhaus eine Gefahr war. Zum Glück hatte er den Stamm noch und konnte ihn dem Förster zeigen.

Du siehst, manchmal sind die Behörden nicht so schlaff.

Im Prinzip machst du dich mit deínem Ansinnen lächerlich bei
den Anderen, und wenn die das rauskriegen, dann gute Nacht.

Mein Schwiegervater hat letzens eine Aktion gestartet um einen Baum in der Stadt zu erhalten. Er ist mittlerweile ein regelrechter Medienstar und kriegt enorm viel Zuspruch. Der Eigentümer des Grundstücks hat nun keine Chance mehr den Baum zu kappen.

Recht hin oder her, - stell dir einfach mal vor, so ein Baum
versperrt dir das Grundstück, sodass du es nicht optimal
nutzen kannst.

Nun ja, wenn Du ein Grundstück besichtigst, ist so ein Baum kaum zu übersehen und wenn er Dir nicht paßt, solltest Du besser ein anderes Grundstück kaufen.

An einem Grundstück mit Haus zahlt man in der
Regel ein Leben lang. Und so einen Baum (oder gleich mehrere )
kann man ja an anderer Stelle wieder pflanzen.

Ein Laubbaum braucht mindestens 50 - 100 Jahre um halbwegs ausgewachsen zu sein. Das Argument ist leider ziemlich arm.
Hau wech den Scheiß - woanders schnell nen keinen Baum hinsetzen und gut is. Das geht zum Glück in ettlichen Gegenden nicht mehr!

Gandalf

Gruss,

Hallo ihr!
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe heute eine Mail mitsamt Fotos der örtlichen Gegebenheiten an die Untere Naturschutzbehörde unserer Stadt geschickt - bin mal gespannt, was dabei rauskommt - ich hoffe nicht, dass die die Augen zudrücken. Irgendwer hat es jedenfalls ja schon getan, als das Baulaud geschaffen wurde - es sind dabei damals mindestens 5 nachweislich geschützte Bäume gefällt worden - und keiner - auch ich nicht -hat was gesagt. Jetzt reicht’s mir jedenfalls und wenn sich von der ‚UNB‘ aus nichts tut, werde ich mich an den NaBu wenden. Ich will jetzt einfach nicht mehr die Augen und den Mund zutun. Immerhin sind die Bäume zuerst da gewesen (es handelt sich um Eichen und eine Linde, die geschätzte 20 - 25 Meter Höhe haben, also schon ganz schön alt sind) und der gute Mensch hätte (verd… noch mal!) seine Garage anders planen können!

Kämpferische Grüße
Angel

Stimmt auch
Hi Gandalf,

klar hast du Recht.
Wie ich Schokolinda schon sagte bezog sich mein Rat auf die konkrete Situation. Die Gemeinde hat ja bereits fast alles schon gefällt, sprich, andere Prioritäten gesetzt.
Gruss,

Hallo Helge,

die Gemeinde als untere Naturschutzbehörde genießt keine Souveränität in ihren Entscheidungen, sondern sie wird durch die mittlere (Landkreis) und obere (Regierungspräsidium) Naturschutzbehörde und letztere durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit kontrolliert.

Wenn geltendes Recht durch kommunales Faustrecht ersetzt wird, heißt das Stichwort „Dienstaufsichtsbeschwerde“.

Weils so schön ist:

Zu Fällen einen schönen Baum,
brauchts eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen, bis man ihn bewundert,
braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert!

In diesem Sinne

MM

Hi Helge,

wie Martin schon schrieb, eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann da Wunder wirken.
Unser RP ist in solchen Fällen regelmäßig recht ungehalten, weil

  1. der Natur- speziell Baumschutz hier ziemlich hoch angesehen ist
    und er
  2. solche ‚Eigenverantwortlichkeiten‘ höchst ungern sieht. Provinzfürsten hat er schon einige male zusammengestaucht.

Das dürfte aber keine Spezialität unseres RP sein.

Gandalf