Fälschlich abgebuchte Beträge vom Konto rückbuchen

Guten Tag,

ich habe mal eine sehr wichtige Frage.

Ich wollte mich informieren, ob ich als Privatmann oder einfacher Bankkunde auch das Recht habe fälschlich abgebuchte Beträge von meinem Konto zurückbuchen zu lassen, wovon ich doch sehr stark ausgehe, was ich denn dafür benötige und wie lange ich dazu Zeit habe, da mir es so vorkommt als sei von meinem Konto genau dies passiert, denn gewisse Beträge kann ich mir nicht erklären und will diese umgehend zurückbuchen lassen, da dieses Geld für mich immense Wichtigkeit hat.

Ich bitte um schnelle, korrekte, sachliche und ehrliche Antwort!

Hallo,

Ich sage es dir, wie allen anderen auch: Gehe morgen zu Deiner Bank und sprich mit denen oder Ruf an. Für sowas zahlst Du Kontoführungsgebühren. Ist wirklich effektiver, als im Intermet zu stöbern und nach Antworten zu suchen.

Ich hoffe es ist eine hilfreiche Antwort!!!

Beste Grüße
Claudia

Hallo McDennis!

Wenn es sich hierbei um Abbuchungen handelt, also
keine von dir getätigte Überweisung, hast grundsätzlich
die Möglichkeit diese zurückzugeben.
Allerdings gibt es zwei Varianten von Lastschriften:

Das Einzugsermächtigungsverfahren und den s.g.
Abbuchungsauftrag.

Bei der Einzugsermächtigung hast du nur dem Empfänger
unterschrieben, dass er dein Konto belsaten darf.
Hier hast du das Recht innerhalb von 6 Wochen die
Beträge zu stornieren! Teilweise ist auch eine längere
Frist i.O. - allerdings ist das von deiner Bank
abhängig, weil diese sich in dem Fall mit der anderen
Bank in Verbindung setzen muss und das etwas
mehr arbeit macht als eine Rückgabe innerhalb von
6 Wochen! Wie das genau bei dir abläuft, musst du
bei deiner Hausbank erfragen!

Bei dem Abbuchungsauftrag hast du deiner Bank dein
Einverständnis gegeben, Belastungen vom bestimmten
Empfänger zuzulassen. Diese Buchungen sind nicht
rückgängig zu machen. Dann solltest du dich an den
Empfänger der Zahlung wenden!

Wenn es eine Überweisung war, die du selber getätigt
hast, ist eine Rückgabe nicht mehr möglich und du musst
dich an den Empfänger der Zahlung wenden.

Ich hoffe damit wäre alles geklärt.

MfG
boneyard

Nachtrag:
Was du dafür benötigst:

Etwas deiner Zeit um zu deiner Bank zu gehen oder
bei dieser anzurufen :wink:

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, unberechtigte Abbuchungen zur reklamieren. Eine konkrete Frist - wenn es sich tatsächlich um Fehlbuchungen oder ungerechtfertigte Belastungen - handelt, gibt es so nicht. Grundsätzlich bestätigen Sie aber mit dem Rechnungsabschluss, der im Regelfall zum Quartalsende erfolgt, die Richtigkeit der Buchungen, sofern Sie nichts unternehmen.

Im Übrigen kann ich Ihre Anfrage allerdings nicht nachvollziehen. Sie müssen doch selbst am besten wissen, ob Abbuchungen in Ihrem Auftag erfolgten oder nicht. Wenn Sie das bemerken, sollten bzw. müssen Sie nach AGB unverzüglich reagieren.

Hallo,

wenn Beträge von Ihrem Konto abgebucht wurden, die Sie im einzelnen nicht zuordnen oder nachvollziehen können, sollten sie sich mit der jeweiligen Bank in Verbindung setzen und die Rückbuchng der Beträge einfordern. (Wenn sich aber im Nachhinein herausstellen sollte, dass die Belastungen gerechtfertigt waren, können Ihnen allerdings auch die Kosten für die Rückbuchung durch die jeweilige Firma auferlegt werden!). Grundsätzlich gilt, dass Sie der Belastung sofort widersprechen, wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Ihnen zu Unrecht belastet wurden. Die meisten Kunden räumen Ihren Kunden ein 6-wöchige Frist ein (ggf. auch unterbrochen durch den Rechnungsabschluss!), in welcher die Rückbuchung erfolgen muss. Über diesen Zeitraum hinaus ist eine Rückbuchung nur möglich, wenn Sie glaubhaft versichern können, dass Sie nicht frühzeitiger von der Belastung erfahren haben/hatten; bspw. aufgrund eines Auslandaufenthaltes.

Sie sollten aber auf jedem Fall nicht alzu lange zögern, um die Rückbuchung zu veranlassen.

Grüße

Hallo McDennis,

grundsätzlich verhält es sich so, dass man für eine Abbuchung seine „Erlaubnis“, Einverständnis, gegeben haben muß. In der Regel mit einem Abbuchungsauftrag (Lastschrifteinzugsverfahren).
Sollten Abbuchungen erfolgen, deren Auftraggeber nicht bekannt ist, oder die widerrechtöich erfolgt sind, hat der Bankkunde sechs Wochen Zeit, diese rückgängig zu machen.
Betreibst du Online-Banking? Du kannst diesen Abbuchungen nämlich auch online widersprechen, sie werden dann seitens deiner Bank zurückgeholt und deinem Konto gutgeschrieben.
Am effektivsten ist es, persönlich zu seiner Bank zu gehen, die Rückbuchung zu veranlassen (das ist gebührenfrei!!!) Dort kann man dir auch sagen, wer die Abbuchung getätigt hat - vielleicht ist es ja doch ein in Vergessenheit geratener Beitrag (Versicherung,Sonnenstudio oder Mitgliedsbeitrag in einem Club???) - diese werden oft Quartals- oder Jahresweise eingezogen.
Ergo: gehst du innerhalb von sechs Wwochen zu deiner Bank und veranlaßt die Rückbuchung, bekommst du dein Geld wieder.
Ich hoffe, dir geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

katze03

moin,

ja, ist möglich.

und falls du dich wundern solltest, warum du keine ausführliche antwort bekommst - deshalb:

Ich bitte um schnelle, korrekte, sachliche und :ehrliche Antwort!

du willst was von uns, nicht umgekehrt.

saludos, borito

KurZe Antwort: ja es geht, wenn es eine Lastschrift ist. Zur Bank gehen oder anrufen und die zurückzugebenden Positionen durchgeben

Hallo,

gehe zu Deiner Bank mit den Ausügen, die kann Dich beraten und kann Dir auch sagen ob Dir bei jeder einzelnen Buchung sagen ob dieses möglich ist. Du solltest auch innerhalb von 4 bis 6 Wochen hingehen.
Gibt es leider Unterschiede auf welche Art das Geld
von Deinem Konto abgebucht wurde, z.B. per Lastschrift, Einzugsermächtigung, Dauerauftrag, Einzel-
überweisung, Barabhebung, Scheck, Kreditkarte, etc.!
Die Bank kann das anhand der Primanote erkennen.
Die Primanote ist bei jeder Buchung auf Deinem Auszug
hinterlegt. Eine gute Bank gibt Dir ein Primanoten-Verzeichnis, dann kannst Du selbst sehen über welche
Art abgebucht wurde. Die Bank muss Dich über Deine
Rechte und Pflichtem aufklären!
Auf dem Kontoauszug steht wohin das Geld geflossen
ist. Anhand der Bankleitzahl kannst Du schon mal
erkennen auf welche Bank das Geld geflosssen ist.
Unter www.bankleitzahlen.de kannst Du die Bank ausfindig machen. Vielleicht kommt Sie Dir bekannt vor.

Druck das Schreiben aus und nimm es mit zur Bank.

Bist Du bei einer Online-Bank wird es schwieriger,
dann Stelle Deine Fragen schriftlich.

Viele Grüße

MH

hallo, diese Frage ist ohne weiteres mit Deiner Bank zu klären: auf jeden Fall 6 Wochen Widerspruchsrecht - es sei denn, Du hast im Vorfeld diesen Abbuchungen zugestimmt. Es wird unterschieden zwischen Lastschrifteinzugsverfahren und Einzugsermächtigung. Beim letzten hast Du vorher zugestimmt und kannst dann nix machen, beim ersten aber kannst Du 6 Wo. stornieren. Ich hoffe die Antwort ist ausreichend. Gruß hdl007

Wenn es sich um Lastschrift-Abbuchungen mit Einzugsermächtigung handelt, besteht eine Frist von 6 Wochen ab dem Rechnungsabschluss (i.d.R. Quartalsende).

Hallo,

ja das können Sie problemlos innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnisnahme auf dem Kontoauszug. Einfach in die Bank gehen und das zurückbuchen lassen. Viele Grüße

hallo mcdennis,

klar kannst du falsche lastschriften stornieren lassen. bisher hatte man dafür sechs wochen ab belastungsdatum zeit. neuere gerichtsurteile gehen sogar von längeren fristen aus. diese urteile sind aber noch nicht höchstrichterlich.
wenn also kürzlich was abgebucht wurde, gehe einfach zu deiner bank (oder ruf dort an) und schon wird alles gut.
gruß thommy

Hallo,

bei Ihrer Kontobelastung handelt es sich vermutlich um eine Lastschrift. Lastschiften können Sie problemlos 6 Wochen lang zurückgeben. Danach wird die Rückgabe etwas schwieriger, aber nicht unmöglich.
Rufen Sie einfach bei Iher Bank an und teilen Sie mit, das Sie eine Rückbuchung der belasteten Beträge wünschen. Die Gutschrift erfolgt dann mit gleicher Valuta, damit Sie keinen Zinsnachteil haben.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter…

Hallo,

wenn die Beträge als Lastschrift abgebucht wurden, können diese in der Regel innerhalb von sechs Wochen(manchmal auch länger) zurückgebucht werden.
Dazu muss man sich entweder bei der Bank melden und eine Rückbuchung veranlassen, oder führt die Rückbuchung im OnlineBanking durch(sofern die Bank dies anbietet).

Gruß,
Kitty